Bestandene Grundausbildung und eine aktuelle EAKK sind die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an einem Auslandseinsatz.

Zusätzlich müssen die Soldaten noch medizinische Tests bestehen und die entsprechenden fachlichen und charakterlichen Qualifikationen mitbringen. Dazu zählt auch, dass es keine schwebenden Disziplinar-, Straf- oder Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen sie laufen.

Die letzte Entscheidung über die Eignung für einen Auslandseinsatz fällt immer der Disziplinarvorgesetzte. Sollten während des laufenden Einsatzes später jedoch doch noch Defizite erkannt werden, wird der Betroffene sofort aus dem Einsatz herausgelöst.

Und dies zum Thema EAKK: http://www.vnausbzbw.de/zaeakk.html

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Schau mal unter Punkt 3.4 "Soziale Gruppen": http://de.wikipedia.org/wiki/Hochindustrialisierung_in_Deutschland

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