Ausschlaggebend ist, ob die Person mir helfen kann oder nicht. Ihr Musikgeschmack, ihre Geschlechtsidentität, ihre Ernährungsvorlieben, ihre Hautfarbe, ihre Frisur, ihr Geburtsort, ihre Schuhgröße, ihre Muttersprache… dürften diesen Punkt in den seltensten Fällen beeinflussen.
Welche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bei welchen Ärzten und Zentren hast du denn durchlaufen? Die Frage drängt sich schon deshalb auf, weil Migräne und Clusterkopfschmerzen zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel sind. Wenn du wirklich eine ernsthafte Migräne-Erkrankung hast, solltest du dich damit in seriöse, kompetente Hände begeben: Die wenigsten Piercer sind Fachärzte für Neurologie.
https://www.dmkg.de/therapie-empfehlungen/migraene/die-dmkg-warnt-piercing-ist-nicht-zur-therapie-der-migraene-geeignet
Nur einen: Ein Medinzinstudium mit anschließender Weiterbildung zum Facharzt.
Deine eigentliche Frage ist die, wie man einen Medizinstudienplatz bekommt, wenn die Abi-Note dem NC nicht entspricht.
Ausschließlich nach der Abiturnote werden nur 30 % der Plätze vergeben. 60% über die Auswahlverfahren der Unis und weitere 10% über die Eignungsquote. Du solltest dich also über die Bedingungen der einzelnen Unis und zur Eignungsquote informieren. Berufliche Erfahrungen in medizinnahen Berufen sind definitiv von Vorteil (Pflege, Rettungsdienst…). Vielleicht kommen für dich auch Regelungen über die Landarztquote in Anbetracht. Privathochschulen und Auslandshichschulen gibt es auch, manche versuchen es über den Klageweg. Ob das Losverfahren noch existiert, weiß ich nicht.
Fazit: Wenn du trotz „zu schlechtem“ Abi (das heißt aktuell zumeist: schlechter als 1,3) erfolgreich sein willst, wirst du sehr viel Recherchearbeit betreiben und wahrscheinlich auch mehrere Wege versuchen müssen - aussichtslos ist das nicht!
Noch vor Kurzem hätte ich gesagt: Mach das Ref auch noch fertig und dann die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Für dich kommt das aber m.W. nicht mehr in Frage, du müsstest deine LA-Quali wahrscheinlich bereits abgeschlossen haben (bin mir da gerade nicht ganz sicher, wenn du interessiert sein solltest, dann lass dich von einem Ausbildungsinstitut für Kinder- und Jugendlichenpsychorherapeuten dazu beraten.) Was du da planst, ist ein massives „Downgrade“ - würde ich, ganz ehrlich, nicht machen. Psychologischer Berater“ ist jedenfalls gar nix, da kann sich auch Oma Emma ein Schild malen und an die Tür hängen, das bringt gar nix und ist nur Glatteis. Wenn es eine Qualifikation in diese Richtung außerhalb des akademischen Bereichs sein soll, dann Minimum Heilpraktiker, aber den nur mit einer soliden Ausbildung dazu, und dass meint nicht die Heilpraktiker-„Ausbildung“ an sich, sondern eine solide psychotherapeutische Quali wie systemische Therapie nach SG oder DGSF Standards. Andere Vorschläge: Du kannst dich nach alternativen Einsatzfeldern in deinem eigentlichen Tätigkeitsfeld als Lehrerin umschauen, beispielsweise als Lehrerin an einer Schule für Kranke oder mit einem anderen, interessanten Profil, zum Beispiel Hochbegabung. Oder du gehst in Richtung Lerntherapie, wenngleich du auch da die Erwartungen ans Einkommen herunterschrauben müsstest. Oder du startest noch mal von vorne durch und machst grundlegend den polyvalenten Bachelor und KLIPS- und Psychotherapeutie-Master; mit etwas Glück lassen sich ja vielleicht Leistungen aus dem vorherigen Studium anrechnen und die Weiterbildung dürfte für diese psychotherapeutischen Kollegen hoffentlich nicht ganz so haarig sein wie nach dem alten Modell. Zu irgendwelchen konkreten therapeutischen Verfahren würde ich abweichend zu einer anderen Empfehlung hier weder empfehlen noch abraten; die derzeit genutzten Verfahren haben alle ihre Berechtigung und ich persönlich denke, dass die Frage nach dem offiziellen Verfahren letztendlich mehr eine Frage der persönlichen Passung ist.
Ein Psychologe hat Psychologie studiert. Das ist die Wissenschaft vom menschlichen Erleben und Verhalten unter „normalen“ Bedingungen, also das, was übergreifend grundsätzlich auf alle Menschen zutrifft. Ein Psychologe ist kein Psychotherapeut, behandelt also nicht psychische Störungen.
Ein Psychiater ist ein Facharzt für Psychiatrie. Er hat Medizin studiert, die Lehre über Krankheiten und deren Behandlung bei Menschen. Nach dem Studium hat er eine mehrjährige Weiterbildung an Kliniken und teils auch in Praxen durchlaufen, in der er gelernt hat, wie man psychische Krankheiten diagnostiziert und behandelt. Die meisten Psychiater behandeln v.a. im ambulanten Rahmen v.a. mit Medikamenten, haben aber im Verhältnis kleinerem Umfang auch Psychotherapie erlernt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie), manche arbeiten auch psychotherapeutisch.
Ein Psychotherapeut kann ein Arzt oder ein Psychologe sein, der eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat. Die Weiterbildungswege sind unterschiedlich, schließen sich aber immer an ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Master oder Diplom) oder Medizin an. Psychologen mit Heilkundeerlaubnis heißen Psychologische Psychotherapeuten (in Zukunft: Fachpsychotherapeuten), Ärzte können verschiedene Bezeichnungen haben. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können auch ein Studium der Pädagogik oder Ähnliches als Grundberuf haben. Psychotherapeuten arbeiten mit Gesprächen.
https://www.dptv.de/psychotherapie/psychotherapeutin-psychologin-psychiaterin/
„Ganz früher“, ab 1999 bis zum Beginn der praktischen Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland, gab es nur einen einzigen zugelassenen Vollstudiengang, der zum Psychotherapeuten führte, und das war „Diplom-Psychologie“, welcher, sofern die Rahmenstudienordnung erfüllt wurde, als einziger Studiengang immer nennenswerte Umfänge an klinischer Psychologie enthielt, idR kombiniert mit mindestens einem, idR aber zwei weiteren Anwendungsfächern (und war im eher seltenen Fall tatsächlich keine KLIPS enthalten, berechtigte auch dieser Studiengang nicht zur Psychotherapeuten-Ausbildung). Mit der Umstellung auf Bachelor/Master einerseits bei gleichzeitig weiterhin gültiger alter Gesetzeslage, die nur schwammig „ein Psychologiestudium mit klinischer Psychologie“ forderte, hat sich ein Fenster geöffnet, um mit recht beliebigen Studiengängen mit recht beliebigen Inhalten und Studiengangkombinationen die Ausbildung zum Psychotherapeuten anzutreten, insbesondere für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Landesprüfungsämter der Bundesländer waren gefordert, Mindestvorgaben nach diesem Gesetz (altes PsychThG, in Kombination mit PsychTh-APr bzw. KJPsychTh-APrV) mit zu interpretieren und festzulegen, welche Studiengänge denn nun zugelassen sind - weshalb in manchen Bundesländern mit wörtlicher Auslegung des Gesetzes auf einmal sechs Semester Fachhochschule ausreichend waren oder gar nur vier Semester auf einem komplett fachfremden Bachelor. Dies war einer der nennenswerten Gründe für die Reform.
Um deine eigentliche Frage zu beantworten: Ob ein Auslandsstudium für die Weiterbildung zukünftig angerechnet wird, ist derzeit noch offen, da aktuell mit dem neuen Gesetz einerseits eine strenge Vorgabe gemacht wurde, andererseits aber Abschlüsse aus dem Ausland grundsätzlich anerkennungsfähig sind. Wenn ich spekulieren müsste, würde ich sagen: Ja, das wird möglich sein, aber noch weiß keiner, was genau in welchem Umfang anerkannt werden wird und was nicht. Solide Informationen kannst du von einschlägigen Berufsverbänden erhalten wie dem BDP (für Psychologen) oder der DPtV (für Psychotherapeuten), eine rechtlich verbindliche Aussage wird derzeit vermutlich aber noch nicht möglich sein.
https://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/informationen
https://www.dptv.de/psychotherapie/junge-psychotherapeutinnen/psychotherapie-weiterbildung/
Das kommt durchaus immer wieder vor. Ich kenne selbst mehrere Personen, die hierüber einen Platz bekommen haben (Medizin und Psychologie). Bei den eher nicht so beliebten Unis oder auch unbekannteren sind die Chancen größer (ohne, dass diese schlechter sein müssen). Wer es ernst meint, sollte schlicht an allen Unis, die das Losverfahren anbieten, teilnehmen.
Kommt darauf an, was du unter „praktizieren“ verstehst. Du kannst mit diesen Abschlüssen in unterschiedlichsten Bereichen der Psychologie arbeiten, allerdings nicht als Psychotherapeutin. Das geht (wenn man nicht vor September 2020 einen der bisherigen Wege zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beschritten hat) nur noch über:
- einen polyvalenten Bachelor (Uni) in Psychologie mit Wahl eines klinischen Schwerpunkts oder einen Studiengang mit rein psychotherapeutischer Ausrichtung,
- plus: Master (Uni) mit psychotherapeutischer Ausrichtung und Approbationsabschluss,
- plus: wenn man nicht ausschließlich angestellt, sondern in eigener Niederlassung arbeiten möchte: Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten.
Derzeit gibt hierfür meines Wissens keine zugelassenen Fernstudiengänge.
Alternativen sind die psychotherapeutischen Qualifikationswege nach dem Medizinstudium oder die Heilpraktikerüberprüfung.
https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html
https://www.psychotherapeutin-werden.de/die-ausbildung
Wer längerfristig studierunfähig erkrankt ist, kann ein krankheitsbedingtes Urlaubssemester beantragen. Ein solches zählt nicht als Fachsemester. Das Studium kann nach dieser Pause regulär wieder aufgenommen werden.
Das kommt auf die Art der „Kur“ an. Eltern-Kind-Kuren sind darauf ausgelegt, dass Kinder mitgehen - im Regelfall bis zum 12. Lebensjahr. Bei einer medizinischen Reha ist in einigen Reha-Kliniken ebenfalls die Aufnahme von Begleitkindern möglich, sofern das für die Behandlung sinnvoll ist bzw. dem keine gravierenden Gründe entgegenstehen. Im Regelfall gilt das jedoch auch hier nur für bis zu 12-jährige Kinder. Nichtsdestotrotz gibt es hie und da auch Möglichkeiten für ältere Kinder, besonders dann, wenn diese selbst auch Behandlung brauchen. Ganz wichtig ist, dass dies bei der Beantragung der Kur/Reha angegeben wird! Deine Mutter kann dazu formlos einen Begleitbrief schreiben und diesen zu den Beantragungsunterlagen dazu legen. Je nach medizinischem Fachbereich (z.B. orthopädisch, internistisch…) gibt es mehr oder weniger Kliniken mit der Möglichkeit, (Begleit)Kinder aufzunehmen, wobei manche Kliniken Corona-bedingt immer noch Einschränkungen haben. Je nachdem, um was es geht, kann auch eine Krankenhausbehandlung eine Alternative sein. Deine Mutter sollte all diese Umstände mit ihrem Arzt besprechen, um eine gute Lösung für euch alle zu finden.
Es könnte schon sein, dass eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, die Schilderungen lassen ganz grob zunächst vordergründig an eine Anpassungsstörung mit depressiver Entwicklung denken. Das muss aber keineswegs so sein: Es kann auch andere Gründe für die geschilderten Probleme geben, dazu bedarf es der Diagnostik vom (Fach)Arzt bzw. Psychotherapeuten. Eine erste Anlaufstelle wäre der Hausarzt, der ggf. zum FA für Psychiatrie und/oder zum Psychotherapeuten überweisen kann (eine direkte Terminvereinbarung ist allerdings auch möglich, sofern keine Teilnahme an einem Hausarztvertrag besteht; die Wartezeiten sind leider oft lang). Hinsichtlich deines BAföG-Problems: Ich bin nicht ganz firm hinsichtlich der aktuellen Regelungen, aber wenn eine länger dauernde Studierunfähigkeit aufgrund Erkrankung besteht, sollte die Möglichkeit bestehen, der Uni Krankheitssemester zu melden. Dazu bedarf es einer entsprechenden Stellungnahme/Attest. Ein Krankheitssemester zählt nicht zur Regelstudienzeit. BAföG-Leistungen entfallen zwar bei Studierunfähigkeit länger als drei Monate, dann kommen aber ggf. andere Unterstützungsleistungen in Frage wie z.B. ALG II (bzw. ab sofort Bürgergeld, siehe auch Link). Hierzu sollte es bei deinem Studierendenwerk einschlägige Beratung geben. Ich würde sagen, du machst also zwei Dinge: (1) Termin bei der Sozialberatung des Studierendenwerks, um zu klären welche Optionen du hast und (2) Termin beim Hausarzt (und vielleicht auch schon vorab beim Psychiater und/oder Psychotherapeuten - die Wartezeiten können lang sein). Viel Glück und Erfolg beim Finden deines Weges!
https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-bei-krankheitsbedingter-studienunterbrechung
Vieles ist abhängig vom Institut, aber auch der Klinik, deshalb lässt sich das nicht so pauschal beantworten. Bei vielen Instituten müssen semesterweise Gebühren zumindest für die Theorie gezahlt werden, Supervision und Selbsterfahrung teils ebenso, teils direkt an die jeweiligen Therapeuten, und man bekommt für die praktische Ausbildung (ambulante Fälle) eine anteilige Auszahlung, die im Regelfall ja aber erst ab Mitte der Ausbildung starten. Das ist aber, wie gesagt, sehr abhängig vom Institut, wie einige andere Dinge auch. Falls du auf Facebook bist, findest du auf diese Fragen zumeist gute Informationen in der Gruppe „Psychotherapeuten mit Ausbildung - Orientierungsgruppe“.
Ein Faktor, der für den Fachkräftemangel grundsätzlich eine Rolle spielt, nicht nur in der Pflege, nicht nur im Gesundheitswesen (Ärztemangel), nicht nur im Erziehungswesen (Lehrermangel, Mangel an qualifizierten pädagogischen Kräften etc), dürften die sich verändernden demographischen Verhältnisse sein. Die Impfpflicht hat mit dem Mangel hingegen nichts zu tun, der Anteil an Kündigungen ist nicht signifikant, ebenso ist kein Anstieg an vermehrtem Interesse beobachtbar. Manch einer beklagt zu schlechte Bezahlung. Wenngleich alle sozialen Berufe unterbezahlt sind und dies immSinne sozialer Gerechtigkeit und sozialen Friedens und Funktionierens korrigiert werden sollte, belegt die Studienlage recht eindeutig, dass langfristig weder das Interesse noch die Arbeitszufriedenheit durch eine höhere Bezahlung steigt, hingegen sind Arbeitsbedingungen wie Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten, Arbeitsklima, Anerkennung sehr ausschlaggebend - und die Arbeitsbedingungen sind in der Pflege vielerorts wirklich schlecht, ein besserer Personalschlüssel wäre wahrscheinlich fPt alle Beteiligten ein sinnvoller Ansatz zur Lösung dieses Problems.