Ich hätte gerne von meiner gesetzlichen Krankenkasse eine Übersicht der von den versch. Ärzten/Behandlern vergebenen Diagnosen und abgerechneten Leistungen. Meine Kasse sagt, sie könne mir keinen Auszug über die Diagnosen erstellen und verweist an die KV, welche wiederum sagt, es sei nicht Ihre Aufgabe sondern die des Arztes.

Frage: Habe ich einen Anspruch auf Einsicht/Kopie in diese Daten? Falls ja, was wäre hierfür die entsprechende Gesetzesgrundlage?