Wenn du im Moment nicht krankenversichert bist ist das übel. Allerdings liest es sich, dass du eine Arbeit gefunden hast. Dann suche dir eine Krankenkasse aus und melde dich dort an. Dort gibst du deinen Arbeigeber an und sie stellen dir eine MItgliedsbescheinigung aus. Würde das persönlich machen, ist im direkten Kontakt oft einfacher meine ich.

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Ein "normales" Päckchen per DHL verschickt ist nicht nachverfolgbar. Es ist schlicht und ergreifend verschollen. Da kann nichts kontrolliert werden. Entweder zukünftig per Paket versenden, die können nachverfolgt werden oder mittels Paketdienst, auch dort wird der Weg dokumentiert von jedem Paket/Päckchen

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Umtauschproblem beim Elektromarkt?!

Hallo liebes Forum, Ich habe folgendes Problem, und zwar habe ich mir September letzten Jahres beim Elektromarkt das Smartphone Cynus F4 von Mobistel gekauft Anfangs ging es ja auch sehr gut aber nach einer Weile fing es das erste Mal an zu spinnen, ständig ruckelte es und es stürzte auch ab und reagierte auf gar nichts mehr die einzige Hilfe war dabei den Akku herauszunehmen. Das allerdings normalisierte sich wieder und ich dachte es ist wieder alles gut, naja bis ungefähr letzten Monat da fing der ganze Spaß wieder an. Da kam mir die Idee mit der Garantie, also brachte ich das gerät wieder zum Markt und schilderte mein Problem. Sie schickten das Gerät ein zur Reparatur, naja ich habe mich voorher nicht darüber informiert wie das mit der Garantie nun genau abläuft also musste ich dem Personal blind vertrauen, ich dachte ja auch, das die einen über so etwas wie den umtausch informieren müssen. in der zeit, wo das Handy zur Reparatur war informierte ich mich erstmalig darüber und ich habe gelesen das man die Wahl hat zwischen Umtausch und Reparatur. Ich habe mir diesen Paragraphen selbst einmal durchgelesen und da habe ich mich das erste mal verarscht gefühlt und das auch, weil ich dabei oft gelesen hab das ich da kein Einzelfall bin.

Knapp eine Woche danach Kam mein Smartphone wieder und im Reparaturbericht stand nur das kein Fehler gefunden wurde, aber dafür eine neue Firmware draufgespielt wurde. Naja so gut wies klang ich schaltete das gerät wieder ein, es ging eine weile und auf ein mal fing wieder das ruckeln an und darauf stürzte das gerät kurze zeit darauf wieder ab. Ich ging also wieder zu dem Markt schilderte da wieder das Problem und ich verlangte dabei den Umtausch, der Verkäufer wimmelte dies aber ab in dem er mir erzählte, das das der Verkäufer zu entscheiden hat naja, so lies ich mich also wieder da mit der Reparatur abspeisen. Ich wusste das ich eigentlich das recht darauf habe aber ich wollte dort erstmal wieder raus. Ich hatte auch Angst das ich dann im Unrecht bin, Weil sie das Handy da nicht mehr im Sortiment hatten.

Nun wollte ich fragen, kann mir irgendjemand helfen weil ich mich damit nicht wirklich auskenne und an wen müsste ich mich da wenden, das ich den Umtausch durchgesetzt bekomme oder würde der umtausch überhaupt gehen das das Smartphone ja nich mehr auf lager ist oder kann mir das mal jemand mit dem Umtausch erklären? Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen, danke schon im Voraus für die Antworten

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wie pappelblat schon schreibt....Der Hersteller (nicht der Verkäufer) entscheidet das. Erst wenn mehrer Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, kannst du dein Recht auf Wandlung (neues Handy oder Rückzahlung) geltend machen.

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Was vielleicht noch erwähnenswert ist....man spricht immer von einer Sperre. Finde ich immer irreführend, immerhin wird diese auf die Bezugsdauer angerechnet. Soll heißen, der nicht bezahlte Zeitraum wird nicht hinten drangehängt sondern wird ohne Leistung auf die gesamte Bezugsdauer angerechnet.

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Ich freue mich für dich und kann nachvollziehen wie stolz du bist. Aber mache doch den ersten Schritt vor dem zweiten. Soll heißen, kümmere dich zunächst um deine neue Aufgabe. Suche wie beschrieben nach Seminare und Schulungen, kümmere dich um sozialversicherung- und steuerrelevante Umstände, besorge dir Fachliteratur, schaue dich zu diesem Thema im Internet um. Eine enstpr. Formulierung für deinen AV hat m. E. noch Zeit. Sollte dein Chef mit deiner Personalarbeit nicht zufrieden sein oder dir es überhaupt nicht liegen, keinen Spaß machen, müsstet ihr hinsichtlich des Vertrages auch wieder zurückrudern. Solltest du aus der Firma ausscheiden brauchst du keine Sorge habe, die Arbeit im PW würde in deinem Arbeitgeberzeugnis aufgeführt. Ist dir aber ein solcher Anhang zum Vertrag gaaanz wichtig genügt doch ein Zusatz wie z. B. "Anhang zu dem am xx.xx.xx geschlossenen Arbeitsvertrag zwischen XX und YY. Frau/Herr xx übernimmt ab dem 01. April 2015 zusätzliche Aufgaben im Personalwesen. Sie/Er ist zuständig für a. b. c. d." (ggf. noch das Mehrgehalt aufführen.

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Ich würde mich informieren hinsichtlich der Zuverlässigkeit. Dazu gibt es vom TÜV jährliche Mängelveröffentlichungen und vom ADAC ebenfalls. Sind recht informativ, auch hinsichtlich der Mängel je nach Baureihe / Baujahr der einzelnen Modelle.

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Bist du denn sicher das es eine Gehaltserhöhung ist? Für mich hört es sich mehr danach an, als würde der AG das Weihnachts- und Urlaubsgeld nun auf die einzelnen Monate umlegen, also jeden Monat 1/12 zahlen.

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Kann man dieses Anschreiben noch verbessern?

Ich bin's nochmal :-) Auf Empfehlung hin stelle ich mein Anschreiben rein um mir eventuelle zeigen lassen zu können und das Schreiben zu verbessern. Ich hoffe mir können ein paar Erfahrene Leute helfen. Vielen Dank schonmal!

"Bewerbung als Kranführer/Containerstaplerfahrer

Sehr geehrte Frau Mustermann,

durch meine Faszination für Containerterminals und der Eröffnung des KombiTerminal Musterstadt möchte ich meine Chance ergreifen und ein Teil Ihres Unternehmens werden.

Ich habe im Juli 2013 eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik abgeschlossen. In dieser Zeit durchlief ich sämtliche Bereiche der Lagerlogistik, dazu zählen unter anderem das Be- und Entladen, das Verwalten von Warenein- und ausgang sowie sämtliche Arbeiten mit dem Gabelstapler. Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber bin ich als professioneller Staplerfahrer angestellt und bin unter anderem für die Beladung von Fahrzeugen, die Einlagerung sowie Kennzeichnung von neu produzierter Ware, die Behebung von Störungen an den Förderbändern sowie die Pflege und Wartung meiner Arbeitsgeräte zuständig. Zu diesen zählen Gabelstapler mit Dreifachpalettengabeln. Nach wie vor reizt mich die logistische Herausforderung und die daraus folgende Organisation. Zu meinen Stärken zählen hohe Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie ein hoher Grad an Selbstständigkeit. Die Bereitschaft zur Schichtarbeit bringe ich mit, ebenso meine Fähigkeit im Team zu arbeiten. Meine Gehaltsvorstellung beträgt 1234 Euro brutto, der früheste Eintrittstermin ist der 01.04.2015. Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann freue ich mich Sie in einem persönlichen Gespräch von meinen Stärken überzeugen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen"

Achja, wird die Gehaltsvorstellung für einen Monatslohn oder für einen Jahreslohn angegeben? Vielen Dank im Vorraus.

Gruß

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Gehalt = Jahresgehalt angeben. 1234 x 12 Monate + Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld

Meine Gehaltsvorstellung beträgt xxxx Euro incl. evtl. tariflicher Sonderzahlungen.

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Eine Personalübernahme ergibt sich aus §613a Abs 5 BGB zumindest für 1 Jahr automatisch, und das zu den "alten" Konditionen.

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Ich gehe mal davon aus, dass dein Ausbildungsverhältnis nun zu Ende ist. Nehme mit der IHK Kpntakt auf, am Besten persönlich, und beantrage eine Prüfung als Verkäufer. Diese ist deutlich einfacher. WIrd in den ersten Jahren schlechter bezahlt als der Kaufmann im EInzelhandel, gleihct sich nach wenigen Jahren aber wieder aus. Falls das A.verh. noch besteht musst du natürlich deinen A.betrieb mit ins Boot nehmen. PS: Ohne vernünftiges Lernen ist die Prüfung zum Verkäufer natürlich auch nicht zu schaffen.

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Dein Bewerbungsunterlagen gehören nicht dazu, sondern deine Lohnsteuerbescheinigung, dein Sozialversicherungsausweis. Und, falls schon fertig, dein Arbeitszeugnis. DIes bekommst du jedoch erst nach einem halben Jahr Arbeitsdauer. Warst du kürzer beschäftigt hast du nur Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung. Vorsicht mit der Unterschrift "....alle Ansprüche abgegolten". Hast du geprüft ob alle Urlaubstage und Überstunden abgegolten sind?

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Es ist so, das sich der Arbeitgeber strafbar macht wenn er dir keine Pause gewährt. Somit muss irgendwo eine geschrieben werden. Es gibt aber Tage an denen es einfach unmöglich ist sie zu nehmen. In solchen Fällen kann man die geschriebene Arbeitszeit einfach um die Pause (30 Minuten) verlängern damit die durchgearbeitete Zeit dem Arbeitnehmer bezahlt werden kann. Wenn du schon durcharbeitest sollte dir zumindest die gesamte Zeit bezahlt werden. Würde deiner Chefin den o. g. Vorschlag unterbreiten.

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Genau beantworten kann ich es dir leider auch nicht. Ein Hintergrund zu Frage 1 könnte jedoch sein: Bis vor einigen Jahren wurde in der Sozialversicherung ganz klar zwischen Angestellten und Arbeitern (gewerbliche) unterschieden. Zu Urzeiten der Sozialversicherung, also unter Bismarck, waren Angestellte finanziell deutlich besser gestellt als "einfache" Arbeiter. So gab es in der Rentenversicherung für die AN nur die BfA in Berlin, während für die AR in jedem Bundesland eine LVA gab. Zur KV: Arbeiter waren IMMER krankenversicherungspflichtig, AN nur bis zu einem gewissen Einkommen. Lag es über dieser Grenze ging man davon aus, das AN im Krankheitsfall für sich selber sorgen konnten, u. U. aus Ersparnissen, anderen Einkünften aus Vermögen usw. Diese Unterscheidung gibt es heute nicht mehr. Wenn jemand über der BMG KV verdient ist er finaniell auch in der Lage sich privat zu versichern. RV ist Pflicht da diese Menschen sonst ggf. Sozialhilfe angewiesen sind. Die unterschiedlichen BMG in der KV und RV kann ich nur damit erklären, das z. B. Krankengeld nur für max 1,5 Jahre gezahlt wurde, die Rente bis zum Lebensende.

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Wie schon von anderen geschrieben, alles halb so wild. Hast außerdem einen kleinen Rechenfehler, du musst 4,3 Wochen je Monat rechnen. Ein Jahr hat 52 Wochen, nicht 48. Ergibt also 30 Stunden * 4,3 Wochen = 129 Stunden im Monatsdurchschnitt als SOLL. Somit hast du wieder deine alte Regelung. Und Feier- Urlaub- und Krankentage sind mit je 6 Stunden zu vergüten.

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ALG und krank - verzwickte Lage

Ich bin seit einigen Wochen arbeitslos gemeldet und hatte auch schon einen Termin bei der Agentur. Die Auflage sind 5 Bewerbungen im Monat - kein Problem. Das Problem ist ein anderes:

Nachdem ich einen Umzug hinter mich gebracht habe, plagten mich durch das Kistenschleppen und den Stress starke Schmerzen in Rücken, Knien und Füßen, welche sich inzwischen noch verstärkt haben. Letzte Woche war ich beim Arzt, wurde geröntgt und es wurde eine Wirbelsäulenverkrümmung (40 Grad) sowie Abnutzungserscheinungen in BWS, Knien und Füßen festgestellt. Daraufhin bekam ich 3 verschiedene Behandlungen verschrieben, zwei davon über 2 x die Woche, eine über 1 x die Woche. Mit anderen Worten, ich muss 5 x die Woche zu Behandlungen - im Januar gehts los. Die kürzeste Behandlung dauert 1 1/2 Monate, die längste Behandlung geht über 1 1/2 Jahre.

Wenn ich die Behandlungen mache, kann ich ja schlecht in der Zeit arbeiten gehen, zumal mir aufgrund der Schmerzen und Bewegungseinschränkungen sogar das normale Gehen schwer fällt und ich mich kaum konzentrieren kann. Wenn ich aber bei einem eventuellen Vorstellungsgespräch sage, dass ich in Behandlung bin und 5 x die Woche da hin muss und momentan unter starken Schmerzen leide, werde ich bestimmt nicht genommen und das teilen die ja der Agentur mit. Ich habe Angst, dass ich dann mit Sanktionen rechnen muss. Krankgeschrieben wurde ich nicht.

Die Behandlungen sind leider nicht abends möglich, da beide Arztpraxen nur bis 17 bis 17:30 Uhr auf haben und die Physiotherapie nur bis 18:00 Uhr. Laut Agentur muss ich ggf. sogar 2 Stunden pendeln, dann ginge es ja erst recht nicht mehr, habe auch kein Auto.

Was soll ich denn bloß machen? Habe Angst vor Sanktionen, wenn ich wegen der Behandlungen eine Jobaufnahme verhindere bzw. mich nicht bewerbe, weil es sowieso gerade keinen Sinn macht. Teilzeitarbeit hingegen hätte zur Folge, dass ich aufstocken müsste, mit ALG 1 muss ich das momentan nicht.

Bin gerade sehr verzweifelt, die Schmerzen und der Druck der Arbeitssuche und Angst vor der Agentur nehmen mich auch psychisch stark mit. Hilfe!

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Weder du noch irgendein Arzt der Welt können exakt vorhersagen wie lange du noch in Behandlung bleiben musst bzw. krank bist. Evtl. kommt eine Phase in der es dir schon etwas besser geht und die Arztbesuche größere Abstände erhalten. Bis dahin musst du dich von deinem Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen. Dann bekommst du nach 6 Wochen LFZ durch das AA von der KK Krankengeld, bist also ab sofort nicht mehr verpflichtet dich zu bewerben bzw. dich bei denen zu melden. Vermutlich wird dich dein Arzt immer nur für 4 Wochen krankschreiben. GANZ wichtig ist, das du den neuen Krankengeldauszahlschein immer einige Tage vor Ablauf des alten bei deinem Arzt einreichst. Krankengeld erhälst du für max 78 Wochen incl. der 6 Wochen LFZ. Eines musst dir aber auch klar sein: Je länger du krank bzw. au bist umso schwerer wird es später wieder Arbeit zu finden. Und natürlich auch die Lücke im Lebenslauf zu erklären.

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Kann ich soweit nachvollziehen - nur, wie soll es dann besser werden? Du suchst seit Monaten nach neuer Arbeit und findest keine? Glaubst du ernsthaft aus einer Arbeitslosigkeit heraus ist es einfacher? Ganz im Gegenteil. Erstens findet man aus einer Beschäftigung heraus eher einen neuen Job und zweitens bist du als Arbeitsloser hinsichtlich des Gehaltes und den Bedingungen erpressbarer. Außerdem ist ALG zeitlich befristet. Wenn du dich schwer tust mit neuem Job und in der ALG Zeit keinen findest wird es gaaanz eng

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Bei der Einstellung verschwiegen? Wie iest das gemeint, soll er von sich aus darauf hinweisen? In meinem Unternehmen haben Bewerber einen Fragebogen auszufüllen in dem u. a. danach gefragt wird. Sollten in diesem Bogen unwahre Angaben gemacht werden kann dies eine Kündigung nach sich ziehen. Dieser Umstand wird vom Bewerber unterschrieben.

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