Wenn du im Moment nicht krankenversichert bist ist das übel. Allerdings liest es sich, dass du eine Arbeit gefunden hast. Dann suche dir eine Krankenkasse aus und melde dich dort an. Dort gibst du deinen Arbeigeber an und sie stellen dir eine MItgliedsbescheinigung aus. Würde das persönlich machen, ist im direkten Kontakt oft einfacher meine ich.
Glaube du verwechselst Fernsehen und Telefon.
Ein "normales" Päckchen per DHL verschickt ist nicht nachverfolgbar. Es ist schlicht und ergreifend verschollen. Da kann nichts kontrolliert werden. Entweder zukünftig per Paket versenden, die können nachverfolgt werden oder mittels Paketdienst, auch dort wird der Weg dokumentiert von jedem Paket/Päckchen
Das ist dein Problem. Sollte kein Anschluß vorhanden sein muss der Provider dir einen schaffen bzw. legen
wie pappelblat schon schreibt....Der Hersteller (nicht der Verkäufer) entscheidet das. Erst wenn mehrer Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, kannst du dein Recht auf Wandlung (neues Handy oder Rückzahlung) geltend machen.
Was vielleicht noch erwähnenswert ist....man spricht immer von einer Sperre. Finde ich immer irreführend, immerhin wird diese auf die Bezugsdauer angerechnet. Soll heißen, der nicht bezahlte Zeitraum wird nicht hinten drangehängt sondern wird ohne Leistung auf die gesamte Bezugsdauer angerechnet.
Ich freue mich für dich und kann nachvollziehen wie stolz du bist. Aber mache doch den ersten Schritt vor dem zweiten. Soll heißen, kümmere dich zunächst um deine neue Aufgabe. Suche wie beschrieben nach Seminare und Schulungen, kümmere dich um sozialversicherung- und steuerrelevante Umstände, besorge dir Fachliteratur, schaue dich zu diesem Thema im Internet um. Eine enstpr. Formulierung für deinen AV hat m. E. noch Zeit. Sollte dein Chef mit deiner Personalarbeit nicht zufrieden sein oder dir es überhaupt nicht liegen, keinen Spaß machen, müsstet ihr hinsichtlich des Vertrages auch wieder zurückrudern. Solltest du aus der Firma ausscheiden brauchst du keine Sorge habe, die Arbeit im PW würde in deinem Arbeitgeberzeugnis aufgeführt. Ist dir aber ein solcher Anhang zum Vertrag gaaanz wichtig genügt doch ein Zusatz wie z. B. "Anhang zu dem am xx.xx.xx geschlossenen Arbeitsvertrag zwischen XX und YY. Frau/Herr xx übernimmt ab dem 01. April 2015 zusätzliche Aufgaben im Personalwesen. Sie/Er ist zuständig für a. b. c. d." (ggf. noch das Mehrgehalt aufführen.
Ich würde mich informieren hinsichtlich der Zuverlässigkeit. Dazu gibt es vom TÜV jährliche Mängelveröffentlichungen und vom ADAC ebenfalls. Sind recht informativ, auch hinsichtlich der Mängel je nach Baureihe / Baujahr der einzelnen Modelle.
Bist du denn sicher das es eine Gehaltserhöhung ist? Für mich hört es sich mehr danach an, als würde der AG das Weihnachts- und Urlaubsgeld nun auf die einzelnen Monate umlegen, also jeden Monat 1/12 zahlen.
Gehalt = Jahresgehalt angeben. 1234 x 12 Monate + Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld
Meine Gehaltsvorstellung beträgt xxxx Euro incl. evtl. tariflicher Sonderzahlungen.
Eine Personalübernahme ergibt sich aus §613a Abs 5 BGB zumindest für 1 Jahr automatisch, und das zu den "alten" Konditionen.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Ausbildungsverhältnis nun zu Ende ist. Nehme mit der IHK Kpntakt auf, am Besten persönlich, und beantrage eine Prüfung als Verkäufer. Diese ist deutlich einfacher. WIrd in den ersten Jahren schlechter bezahlt als der Kaufmann im EInzelhandel, gleihct sich nach wenigen Jahren aber wieder aus. Falls das A.verh. noch besteht musst du natürlich deinen A.betrieb mit ins Boot nehmen. PS: Ohne vernünftiges Lernen ist die Prüfung zum Verkäufer natürlich auch nicht zu schaffen.
Dein Bewerbungsunterlagen gehören nicht dazu, sondern deine Lohnsteuerbescheinigung, dein Sozialversicherungsausweis. Und, falls schon fertig, dein Arbeitszeugnis. DIes bekommst du jedoch erst nach einem halben Jahr Arbeitsdauer. Warst du kürzer beschäftigt hast du nur Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung. Vorsicht mit der Unterschrift "....alle Ansprüche abgegolten". Hast du geprüft ob alle Urlaubstage und Überstunden abgegolten sind?
Es ist so, das sich der Arbeitgeber strafbar macht wenn er dir keine Pause gewährt. Somit muss irgendwo eine geschrieben werden. Es gibt aber Tage an denen es einfach unmöglich ist sie zu nehmen. In solchen Fällen kann man die geschriebene Arbeitszeit einfach um die Pause (30 Minuten) verlängern damit die durchgearbeitete Zeit dem Arbeitnehmer bezahlt werden kann. Wenn du schon durcharbeitest sollte dir zumindest die gesamte Zeit bezahlt werden. Würde deiner Chefin den o. g. Vorschlag unterbreiten.
Genau beantworten kann ich es dir leider auch nicht. Ein Hintergrund zu Frage 1 könnte jedoch sein: Bis vor einigen Jahren wurde in der Sozialversicherung ganz klar zwischen Angestellten und Arbeitern (gewerbliche) unterschieden. Zu Urzeiten der Sozialversicherung, also unter Bismarck, waren Angestellte finanziell deutlich besser gestellt als "einfache" Arbeiter. So gab es in der Rentenversicherung für die AN nur die BfA in Berlin, während für die AR in jedem Bundesland eine LVA gab. Zur KV: Arbeiter waren IMMER krankenversicherungspflichtig, AN nur bis zu einem gewissen Einkommen. Lag es über dieser Grenze ging man davon aus, das AN im Krankheitsfall für sich selber sorgen konnten, u. U. aus Ersparnissen, anderen Einkünften aus Vermögen usw. Diese Unterscheidung gibt es heute nicht mehr. Wenn jemand über der BMG KV verdient ist er finaniell auch in der Lage sich privat zu versichern. RV ist Pflicht da diese Menschen sonst ggf. Sozialhilfe angewiesen sind. Die unterschiedlichen BMG in der KV und RV kann ich nur damit erklären, das z. B. Krankengeld nur für max 1,5 Jahre gezahlt wurde, die Rente bis zum Lebensende.
Wie schon von anderen geschrieben, alles halb so wild. Hast außerdem einen kleinen Rechenfehler, du musst 4,3 Wochen je Monat rechnen. Ein Jahr hat 52 Wochen, nicht 48. Ergibt also 30 Stunden * 4,3 Wochen = 129 Stunden im Monatsdurchschnitt als SOLL. Somit hast du wieder deine alte Regelung. Und Feier- Urlaub- und Krankentage sind mit je 6 Stunden zu vergüten.
Weder du noch irgendein Arzt der Welt können exakt vorhersagen wie lange du noch in Behandlung bleiben musst bzw. krank bist. Evtl. kommt eine Phase in der es dir schon etwas besser geht und die Arztbesuche größere Abstände erhalten. Bis dahin musst du dich von deinem Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen. Dann bekommst du nach 6 Wochen LFZ durch das AA von der KK Krankengeld, bist also ab sofort nicht mehr verpflichtet dich zu bewerben bzw. dich bei denen zu melden. Vermutlich wird dich dein Arzt immer nur für 4 Wochen krankschreiben. GANZ wichtig ist, das du den neuen Krankengeldauszahlschein immer einige Tage vor Ablauf des alten bei deinem Arzt einreichst. Krankengeld erhälst du für max 78 Wochen incl. der 6 Wochen LFZ. Eines musst dir aber auch klar sein: Je länger du krank bzw. au bist umso schwerer wird es später wieder Arbeit zu finden. Und natürlich auch die Lücke im Lebenslauf zu erklären.
Kann ich soweit nachvollziehen - nur, wie soll es dann besser werden? Du suchst seit Monaten nach neuer Arbeit und findest keine? Glaubst du ernsthaft aus einer Arbeitslosigkeit heraus ist es einfacher? Ganz im Gegenteil. Erstens findet man aus einer Beschäftigung heraus eher einen neuen Job und zweitens bist du als Arbeitsloser hinsichtlich des Gehaltes und den Bedingungen erpressbarer. Außerdem ist ALG zeitlich befristet. Wenn du dich schwer tust mit neuem Job und in der ALG Zeit keinen findest wird es gaaanz eng
Bei der Einstellung verschwiegen? Wie iest das gemeint, soll er von sich aus darauf hinweisen? In meinem Unternehmen haben Bewerber einen Fragebogen auszufüllen in dem u. a. danach gefragt wird. Sollten in diesem Bogen unwahre Angaben gemacht werden kann dies eine Kündigung nach sich ziehen. Dieser Umstand wird vom Bewerber unterschrieben.
außerhalb der Probezeit ja. Wie soll man sonst feststellen ob Kündigung rechtens ist?