Hallo,
da ihr mir imJahr 2012 sehr gute Informationen geschrieben habt, möchte ich Euch nun auch das "Ergebnis" mitteilen.
Nach vielen Telefonaten und Schriftverkehr mit der LBG hat sich nun folgendes rausgestellt.
Bereits 2003 hat der Schwiegersohn meiner Eltern die Forstfläche, für die der Niesbrauch eingetragen ist, beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten, als sein Eigen gemeldet. Dadurch hat er mehr landwirtschaftliche Förderung erhalten.
Die LBG hat dann diese Daten einfach übernommen.
Da aber meine Eltern noch für ein weiteres Grundstück Beiträge bei der LBG bezahlten und durch die Umstellung von DM und Euro und die intensive Pflege meines schwerkranken Vaters ist meiner Mutter nicht aufgefallen, das sie keine Beiträge für den Niesbrauch mehr bezahlt.
Sie wäre zwar verpflichtet gewesen, dies zu überprüfen, aber es bestand ja kein Anlass dafür, da sie ja nichts geändert hat. Dem Schwiegersohn wurde daher auch die Fläche berechnet und er war damit einverstanden.
Erst 2012 hat er nachträglich die Beiträge von der LBG für die letzten 5 Jahre zurückgefordert und darum sind sie meiner Mutter berechnet worden.
Meine Mutter hat nun in einem Schreiben an die LBG nochmals darum gebeten dies von der "Kommission" überprüfen zu lassen .
Sie hat auch der LBG mitgeteilt, dass der Schwiegersohn unrechtsmäßigerweise Zahlungen erhalten hat. Eine Überprüfung wäre dafür notwendig gewesen (lt. Aussage eines Anwalts). außerdem würde sie sich rechtliche Schritte vorbehalten, da dies ohne ihre Einwilligung/Unterschrift veranlasst wurde.
Sie hat auch die Gründe genannt, warum sie dies nicht überprüft hat.
Nun kam tatsächlich letzte Woche ein Schreiben von der LBG, dass sie die bereits 2012 nachgezahlten Beiträge samt Mahnkosten zurückerstattet bekäme.
Sie solle die Kontoverbindung mitteilen.
Dies haben wir auch gleich gemacht und hoffen nun auf eine baldige Rückerstattung.
Es war harte Arbeit und viel Geduld, aber es hat sich wie es ausschaut nun doch gelohnt. Es hat sich schließlich um einen 4stelligen Betrag gehandelt.
Die LBG hätte das prüfen müssen, zumals keine Einwillung meiner Eltern vorlag.
Nun hoffe ich, dass ich dann nach Zahlungseingang sagen kann "Ende gut, Alles gut"
Es war die Mühe und Arbeit wert, dass wir nicht gleich kleinbeigegeben haben.
Vielen Dank für Eure Mühe
Viele Grüße
Kaesemamsell