Grundreinigung Treppenhaus,Anspruch auf Schadenersatz?

Meine Hausverwaltung hat vor einigen Tagen per Aushang im Eingang angekündigt, daß die Firma NN damit beauftragt wurde, eine Grundreinigung des Treppenhauses durchzuführen, und zwar am 09. und 10.07.2014.

Die Bewohner des Hauses wurden gebeten, Fussmatten an diesen Tagen nicht vor den Wohnungstüren liegen zu lassen, sondern in der Wohnung aufzubewahren.

Alles ok, habe die Fussmatte vor der Wohnungstür entfernt und mich gefreut, daß endlich mal eine Grundreinigung erfolgt.

Am 09.07. verlasse ich meine Wohnung gegen 11h und sehe, dass das Treppenhaus richtig glänzt.

Bereits nach der 8. Stufe rutsche ich aus und lege mich "richtig schön auf den Allerwertesten".

Mein Anzug muß in die Reinigung und mir tun immer noch diverse Knochen weh.

Was ist passiert?

Die Fa. NN hat das Treppenhaus mit Bohnerwachs behandelt.

Als ich den Hauseingang erreicht hatte, fand ich an der Hauseingangstür ein Hinweisschild "Vorsicht, frisch gebohnert! Es besteht Rutschgefahr."

Das ist bestimmt hilfreich für Menschen, die das Haus betreten. Aber was ist mit den Menschen, die sich bereits im Haus befinden und einfach dieses einfach nur verlassen wollen?

Hätte nicht auf allen Etagen ein Hinweis auf die Rutschgefahr angebracht werden müssen, so daß die Bewohner sich darauf hätten einstellen können?

Wer ersetzt mir nun meine Kosten für die Reinigung der Kleidung und eventuelle körperliche Schäden?

Ach ja, ich werde nachher zum Arzt gehen, falls die Schmerzen nicht nachlassen.

Mietrecht, Gefährdung