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Hallo,
Ein Gerichtsbeschluss in Zivilsachen kann auf verschiedene Arten zugestellt werden. Meistens wird das Schriftstück per Postzustellungsurkunde zugestellt, um nachweisen zu können, dass es angekommen ist. Es gibt aber auch andere Zustellungsarten, die je nach Fall angewendet werden können.
Die Postzustellung erfolgt durch das Gericht oder einen beauftragten Rechtsanwalt. Sie wird per Einschreiben oder durch ein Postunternehmen im Rahmen eines Zustellungsverfahrens durchgeführt.
Zustellung durch den Gerichtsvollzieher: Der Gerichtsvollzieher übergibt das Schriftstück persönlich an den Empfänger oder an eine andere Person, die das Schriftstück entgegennehmen darf.
Wenn dein Gericht das erlaubt und ihr beide ein EGVP habt, kannst du das Schriftstück auch elektronisch zustellen.
Wenn der Empfänger nicht persönlich erreicht werden kann, gibt es noch die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung. Dabei wird die Klage durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Aushang der Klageschrift an der Gerichtstafel zugestellt.
Wie genau die Zustellung erfolgt, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab und wird vom Gericht festgelegt.