Hallo,

wir haben gestern die Nebenkostenabrechnung bekommen.
wir müssen mehr als 200€ zahlen.
der Zeitraum der steht ist 01.01.2023 - 31.12.2023 und 01.01.23 - 31.01.2023. Das passt doch Schonmal nicht, oder? Das müssen doch immer 12 Monate sein und darf nicht nur ein Monat. (Wir haben die Wohnung auch nicht gekündigt.)
Dann stehen noch zwei kleinreparaturen drin. Einmal am 27.12.2022 für 220,05€ (Durchlauferhitzer) und einmal am 28.01.2023 für 330,23€ (Tür wurde von den Vormiertern im Keller gestellt und hat hier nicht mehr gepasst und musste passend gemacht werden) für beides ist jeweils unser Umlage Anteil 89,50€

Bei uns im Mietvertrag steht „Der Mieter verpflichtet sich, kleine Instandhaltung- und Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen, Wartungsarbeiten) innerhalb der Wohnräume bis zu einem Betrag von 89,50 € im Einzelfall zu tragen und dem Vermieter die angefallenen Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind…..“

Jetzt aber meine Frage:

  • Die Kosten zählen die da entstanden sind, das sind doch dann keine Kleinreparaturen mehr, oder? müssen wir das dann wirklich zahlen?
  • Kleinreparaturen gehören doch nicht in die Nebenkostenabrechnung?