Einfacher Diebstahl wird nicht hoch bestraft (§ 242 II StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Hierbei wird jeder Fall für sich bewertet.
Auch bei "Pedos" gibt es gewaltige Unterschiede. Hat sich jemand an einem Kind vergangen, wird er sehr wohl hart bestraft. Hat jemand aber lediglich Bilder aus dem Netz gezogen und dabei niemanden bezahlt und nicht damit gehandelt, wird er dafür vorerst keine Haftstrafe bekommen, sondern eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe.
Dies ist nur eine grobe Einschätzung, weil jeder Fall und die damit zusammen hängenden Umstände vom Gericht bewertet werden und in das Urteil einfließen.