Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Sex auf dem Balkon: Das sind mögliche Konsequenzen

Dann droht eine Abmahnung oder Kündigung wegen Störung des Hausfriedens. In den meisten Fällen müssen Sie mit einer Geldstrafe von einigen Hundert bis Tausend Euro rechnen.17.02.2022

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Kein Vergleich zu einer echten Frau aber zur Abwechslung ganz ok fühlt sich gut an

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Es gibt einige Möglichkeiten sich selbst zu befriedigen und am besten abends wenn alle schlafen hast du eine gute Chance nicht erwischt zu werden

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Bin da ziemlich offen

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Klar die Größe ist mir so egal

es können auch kleine Brüste attraktiv sein mach dir kein Kopf wer dich liebt der akzeptiert dich mit kleinen oder mit großen Brüsten

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Zum Notfall stülp eine Plastik einweg Handschuh drüber oder nimm die elektrische Zahnbürste

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