Hallo Leute, eine Frage die ich auch gestellt bekam jedoch unklar ist. Vielleicht könnt ihr helfen?

Person X ist vorbestraft wg Betruges, Fälle waren im selben Zeitraum wie jetzt kommt. Person X hat damals 2008-2010 Probleme mit ExArbeitgeber gehabt, brauchte Transportmöglichkeit und bestellte über Internet das sogenannte HANDY TICKET. Bezahlung per Lastschrift welches immerzu platzte, später abgeänderte Namen benutzt usw.

Nun Strafanzeige, Vorladung der Kripo wg Computerbetrug nach 263a Stgb.

Wenn Person X nun Kontakt aufnimmt mit dem Geschädigten und alles nunmehr begleicht oder Vergleich schließt und auch den Betrag zahlt, kann dann mit EINSTELLUNG gerechnet werden?