Schwierig, da etwas "zwischen den Zeilen" zu lesen. Der Schaden müsste in jedem Fall über die Teilkasko des Autos laufen.
Wenn Du selbst eine Privathaftpflicht hast und diese nicht ganz aktuell ist, dann sind ausgeschlossen:
- geliehene Sachen (also z.B. das überlassene Auto)
- alles, was mit Kfz zu tun hat (sog. Benzinklausel)
- Gefälligkeitsschäden (Hilfe beim Einladen)
Die PHV könnte also gleich aus verschiedenen Gründen ablehnen. Bei ganz modernen Tarifen sieht das teilweise anders aus. Da könnte der Schaden dann trotzdem über die Privathaftpflicht abgewickelt werden.
Die Abwicklung über die Teilkasko ist aber auch nicht schlecht. Es gibt ja hier keine Schadenfreiheitsklasse und Dein Vater verliert hier keine Rabatte. Nur die eventuell zu zahlende SB ist ärgerlich.