Es gibt bei der Polizei z.b. Zwangsbeurlaubung nach einem Traumatischen Erlebnis oder wenn jemand zu eng in einen Fall involviert ist oder die Eignung infrage steht..
Wenn jemand den ihm zur Verfügung stehenden Urlaub bis zu einem Gewissen Datum nicht nutzt (sofern Vertraglich festgelegt (so ist es bei mir) dann kann dieser verfallen.