Das kann man pauschal schwer beantworten, ohne den Gesamtbedarf/Regelbedarf deiner BG zu kennen.
Der Grundfreibetrag beträgt 100€, diese bleiben Anrechnungsfrei, vom Betrag zwischen 100 und 1000 € sind 20% anrechnungsfrei, bei 1000 bis 1200 Euro 10%
Nicht berücksichtigt sind weitere Dinge die dir ggf. zustehen und in Anrechnung gebracht werden. Das kann dir im besten Fall der (Leistungs-)Sachbearbeiter deiner BG beantworten.
In jedem Fall bist du als Bezieher von SGB II Leistungen verpflichtet alles zu tun, um deine Hilfsbedürftigkeit zu verringern oder zu überwinden. Das Argument "es lohnt sich nicht arbeiten zu gehen", kann ich zwar in gewissen Teilen nachvollziehen, hat aber einen ziemlichen Beigeschmack.
Du könntest natürlich auch ausziehen und eine eigene BG gründen. In diesem Fall wärst du (je nach Wohnort) sicherlich immer noch auf aufstockende Leistungen des Jobcenters angewiesen, hättest aber am Ende mehr. Ob das Sinn deiner Überlegung ist, weiß ich allerdings nicht.