,,Die Gruppe BSW hinterfragt, ob ausreichend rechtlich geprüft worden sei, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschafft, die den islamischen Gottesstaat fordern, die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden könne. Sollte dies möglich sein, bestünden ihrerseits keine Einwände, aber der Entzug der Staatsbürgerschaft sei eben eine sehr schwierige Angelegenheit. Außerdem lasse der Antrag offen, wie die Ausweisung organisiert werden solle. Sollte die Aufnahme eines Ausgewiesenen in einem anderen Land nicht gewährleistet sein, ginge auch diese Forderung ins Leere."

Weil der Antrag schlecht formuliert war

https://www.youtube.com/live/Ql7FFr54A7M?si=ssxSye5-KkZDBj3G

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.