Ein Praktikum zwischen Schulabschluss und Ausbildung ist in der Regel möglich. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es je nach Betrieb und Art des Praktikums verschiedene rechtliche Vorschriften geben kann.
In Deutschland gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen am Arbeitsplatz regelt. Für Praktikanten unter 18 Jahren gelten daher besondere Schutzvorschriften bezüglich Arbeitszeiten, Pausen und Tätigkeiten. Auch die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Versicherungstechnisch ist es wichtig, dass der Praktikant über eine Unfallversicherung verfügt. In der Regel übernimmt der Praktikumsbetrieb diese Kosten, jedoch sollten Sie sich hierüber im Vorfeld informieren.
Bei der Steuer gibt es auch einige Besonderheiten zu beachten. Wenn das Praktikum vergütet wird, muss der Praktikant Lohnsteuer zahlen und eine Steuererklärung abgeben. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 9.408 Euro im Jahr, bis zu dem keine Lohnsteuer fällig wird.
Es ist auch wichtig zu bedenken, dass ein Praktikum kein Arbeitsverhältnis ist und somit der Praktikant nicht dieselben Rechte und Pflichten wie ein Arbeitnehmer hat. Daher sollten Sie sich vorab genau über die Bedingungen des Praktikums informieren und gegebenenfalls auch einen Praktikumsvertrag abschließen, der die Bedingungen regelt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Praktikum zwischen Schulabschluss und Ausbildung möglich ist, jedoch sollten Sie sich über die rechtlichen Vorschriften und Bedingungen im Vorfeld informieren und gegebenenfalls beraten lassen.