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Pferdekauf - Rücktritt - Hilfe!

Wenn man beim Pferdekauf den Vertrag schon unterzeichnet hat, aber das Geld noch nicht bezahlt hat, kann man dann noch vom Vertrag zurücktreten.

Wir haben gestern ein Pferd Probe geritten, es hat bei der Dressur nicht ganz so gut funktioniert, aber beim Springen war das Pferd super. Die Verkäuferin meinte, das bei der Dressur läge daran, dass das Pferd im Moment fast nur von Anfängern geritten würde und deswegen nicht richtig bemuskelt sein. Das Pferd war aber trotzdem ziemlich verspannt und neigte dazu den Rücken wegzudrücken.

Nach dem wir das Pferd in den Stall gebracht haben, wollten wir dann die AKU sehen, die von diesem Pferd im Vorjahr schon gemacht wurde. Wir bekamen nur Einsicht in den Röntgenbefund: Röntgenklasse III, beschrieben mit viel fachchinesisch. Die Verkäuferin meinte, die klinische wäre vom Käufer selbst durchgeführt worden.

Danach ging alles ganz schnell. Die Verkäuferin hat uns den Kaufvertrag gegeben, in dem stand wir hätten auf die AKU verzichtet. Außerdem stand als Verkäufer* i.A. Max Mustermann* und nicht der Besitzer.

Und wir standen plötzlich irgendwie total unter Druck und haben den Kaufvertrag unterzeichnet. Zuhause haben wir erst nachgeschaut, was der Röntgenbefund bedeutet und dass das wahrscheinlich dazu führen kann, dass man mit dem Pferd in 1-2 Jahren nichtmehr springen kann.

HILFE!

Pferd, Recht, Kaufvertrag, Vertrag, zuruecktreten
Studium an privater Uni - Vertrag kündigen - Immatrikulationsvoraussetzungen nicht gegeben?

Hallo,

ich wollte eigentlich am 01.10 ein Studium aufnehmen und habe infolgedessen eine Zusage für eine private FH bekommen. Den Vertrag hatte ich bereits im Mai unterschrieben, hatte mich eigentlich sehr auf das Studium gefreut.

Nun ist es aber so, dass aktuell das Immatrikulationsverfahren läuft, und ich die Voraussetzungen zum immatrikulieren (doch) nicht erfülle. Dementsprechend werde ich mich nicht immatrikulieren können und muss den Vertrag kündigen. Die Widerrufsfrist ist natürlich abgelaufen, da ich diesen im Mai schon unterschrieben habe.

Wie sieht die Situation jetzt aus? Wie kündige ich am besten?

Im Vertrag steht Folgendes:

..." Wenn alle notwendigen Immatrikulationsunterlagen oder Teile der Unterlagen nicht einschließlich zum 15.09 eingereicht werden, wird der dadurch anfallende Verwaltungsaufwand in Höhe von 105,00€ in Rechnung gestellt."

Und weiter:

Punkt: Widerruf; Rücktritt vor Studienbeginn

..." Tritt der Vertragsnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist (also in meinem Fall schon abgelaufen) und bis einschließlich 30. September - maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung - vom geschlossenen Studienvertrag zurück, hat der Vertragspartner für die Durchführung des Studienplatzvergabeverfahrens eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 438,00€ zu entrichten".

Meine Fragen jetzt: So wie ich das lese, kann ich auf jeden Fall vor Antritt kündigen oder? Des Weiteren kommt die Frage auf, ob ich die 105,00€ UND die 438,00€ zu zahlen habe oder lediglich die 438,00€ da es zu keiner Immatrikulation kommen wird.

Dass ich zahlen muss, ist mir bewusst. Nur hoffentlich keine Semesterbeträge da ich noch vor Antritt stehe.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!

Studium, Vertrag, zuruecktreten