Hallo,

ich wollte eigentlich am 01.10 ein Studium aufnehmen und habe infolgedessen eine Zusage für eine private FH bekommen. Den Vertrag hatte ich bereits im Mai unterschrieben, hatte mich eigentlich sehr auf das Studium gefreut.

Nun ist es aber so, dass aktuell das Immatrikulationsverfahren läuft, und ich die Voraussetzungen zum immatrikulieren (doch) nicht erfülle. Dementsprechend werde ich mich nicht immatrikulieren können und muss den Vertrag kündigen. Die Widerrufsfrist ist natürlich abgelaufen, da ich diesen im Mai schon unterschrieben habe.

Wie sieht die Situation jetzt aus? Wie kündige ich am besten?

Im Vertrag steht Folgendes:

..." Wenn alle notwendigen Immatrikulationsunterlagen oder Teile der Unterlagen nicht einschließlich zum 15.09 eingereicht werden, wird der dadurch anfallende Verwaltungsaufwand in Höhe von 105,00€ in Rechnung gestellt."

Und weiter:

Punkt: Widerruf; Rücktritt vor Studienbeginn

..." Tritt der Vertragsnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist (also in meinem Fall schon abgelaufen) und bis einschließlich 30. September - maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung - vom geschlossenen Studienvertrag zurück, hat der Vertragspartner für die Durchführung des Studienplatzvergabeverfahrens eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 438,00€ zu entrichten".

Meine Fragen jetzt: So wie ich das lese, kann ich auf jeden Fall vor Antritt kündigen oder? Des Weiteren kommt die Frage auf, ob ich die 105,00€ UND die 438,00€ zu zahlen habe oder lediglich die 438,00€ da es zu keiner Immatrikulation kommen wird.

Dass ich zahlen muss, ist mir bewusst. Nur hoffentlich keine Semesterbeträge da ich noch vor Antritt stehe.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!