Studium an privater Uni - Vertrag kündigen - Immatrikulationsvoraussetzungen nicht gegeben?
Hallo,
ich wollte eigentlich am 01.10 ein Studium aufnehmen und habe infolgedessen eine Zusage für eine private FH bekommen. Den Vertrag hatte ich bereits im Mai unterschrieben, hatte mich eigentlich sehr auf das Studium gefreut.
Nun ist es aber so, dass aktuell das Immatrikulationsverfahren läuft, und ich die Voraussetzungen zum immatrikulieren (doch) nicht erfülle. Dementsprechend werde ich mich nicht immatrikulieren können und muss den Vertrag kündigen. Die Widerrufsfrist ist natürlich abgelaufen, da ich diesen im Mai schon unterschrieben habe.
Wie sieht die Situation jetzt aus? Wie kündige ich am besten?
Im Vertrag steht Folgendes:
..." Wenn alle notwendigen Immatrikulationsunterlagen oder Teile der Unterlagen nicht einschließlich zum 15.09 eingereicht werden, wird der dadurch anfallende Verwaltungsaufwand in Höhe von 105,00€ in Rechnung gestellt."
Und weiter:
Punkt: Widerruf; Rücktritt vor Studienbeginn
..." Tritt der Vertragsnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist (also in meinem Fall schon abgelaufen) und bis einschließlich 30. September - maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung - vom geschlossenen Studienvertrag zurück, hat der Vertragspartner für die Durchführung des Studienplatzvergabeverfahrens eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 438,00€ zu entrichten".
Meine Fragen jetzt: So wie ich das lese, kann ich auf jeden Fall vor Antritt kündigen oder? Des Weiteren kommt die Frage auf, ob ich die 105,00€ UND die 438,00€ zu zahlen habe oder lediglich die 438,00€ da es zu keiner Immatrikulation kommen wird.
Dass ich zahlen muss, ist mir bewusst. Nur hoffentlich keine Semesterbeträge da ich noch vor Antritt stehe.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!
1 Antwort
Ich gehe davon aus dass du den Vertrag nicht kündigen musst, da der Vertragspartner keinen Vertrag mit dir wird schließen wollen.
Daher musst du imo gar nichts zahlen.
Warte einfach ab und kündige keinesfalls selbst!
Das ist doch selbsterklärend: Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, darfst du dort vermutlich nicht studieren, auch wenn du es wolltest.
Das heißt, der Vertragspartner (die Uni) möchte ihre Pflichten aus dem Vertrag gar nicht erfüllen.
Wahrscheinlich steht auch irgendwo im Vertrag, dass dieser nur unter der Bedingung der erfüllten Zugangsvoraussetzungen wirksam wird.
Ich würde das so angehen: reiche deine vollständigen Immatrikulationsunterlagen fristgerecht ein, lass dich erwartbar ablehnen - und du bist imo ohne weitere Kosten raus.
Im Vertrag steht folgendes:
..."Der Vertragsnehmer erfüllt die Voraussetzungen der Immatrikulationsordnung und erhält für das Windersemester 24/25 einen Studienplatz. Für den Fall, dass der Vertragsnehmer die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung bei Vertragsschluss noch nicht erworben hat (mein Fall), wird der Studienvertrag, mit Ausnahme der Regelungen in §6, unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Vertragsnehmer diese zum Zeitpunkt der Immatrikulation (Einschreibung) nachweist." (Kann ich natürlich nicht, da ich die Hochschulzugangsberechtigung nicht habe)
Und in Regelung §6 steht folgendes:
..."Die ... FH räumt dem Vetragsnehmer das Recht ein, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen schriftlich zu widerrufen (in meinem Fall leider schon abgelaufen). Tritt der Vertragsnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist und bis einschließlich 30. September vom geschlossen Studienvertrag zurück, hat der Vertragspartner für die Durchführung der Studienplatzvergabe eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 438,00 zu entrichten".
Also so wie ich das verstehe, muss ich, auch wenn ich die Bedingungen der Zugangsvoraussetzungen nicht erfülle, die in §6 gennanten 438,00€ zahlen bin aber dann aus dem Vertrag raus?
Für den Fall, dass der Vertragsnehmer die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung bei Vertragsschluss noch nicht erworben hat, wird der Studienvertrag unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Vertragsnehmer diese zum Zeitpunkt der Immatrikulation (Einschreibung) nachweist.
Da steht, der Vertrag wurde unter Vorbehalt geschlossen!
Keine (hinreichende) Hochschulzugangsberechtigung -> kein Vertrag.
Aber warum wird hier von "Ausnahme der Regelungen in §6" geschrieben? Würde dies nicht bedeuten, dass egal ob die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, die Regelung in §6 trotzdem unangetastet bleibt? Sorry für die ganzen Fragen, so Verträge sind für mich meistens wie Chinesich!
Wie kommst du drauf, dass der Vertragspartner keinen Vertrag mit mir schließen wollen würde? (Dieser ist bereits beidseitig unterschrieben, auch wenn jetzt hinterher rauskam, dass ich die Immatrikulationsvoraussetzungen nicht erfülle). Ich meine, es ist ja Geld für den Vertragspartner das er sonst liegen lassen würde. Würde mich interessieren, wie du zu deiner Meinung kommst. Vielen Dank für deine schnelle Antwort und ich wünsche dir ein schönes Wochenende!