Studium an privater Uni - Vertrag kündigen - Immatrikulationsvoraussetzungen nicht gegeben?

1 Antwort

Ich gehe davon aus dass du den Vertrag nicht kündigen musst, da der Vertragspartner keinen Vertrag mit dir wird schließen wollen.

Daher musst du imo gar nichts zahlen.

Warte einfach ab und kündige keinesfalls selbst!


VictoriusPissxy 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 17:03

Wie kommst du drauf, dass der Vertragspartner keinen Vertrag mit mir schließen wollen würde? (Dieser ist bereits beidseitig unterschrieben, auch wenn jetzt hinterher rauskam, dass ich die Immatrikulationsvoraussetzungen nicht erfülle). Ich meine, es ist ja Geld für den Vertragspartner das er sonst liegen lassen würde. Würde mich interessieren, wie du zu deiner Meinung kommst. Vielen Dank für deine schnelle Antwort und ich wünsche dir ein schönes Wochenende!

0
RobertLiebling  27.07.2024, 17:07
@VictoriusPissxy

Das ist doch selbsterklärend: Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, darfst du dort vermutlich nicht studieren, auch wenn du es wolltest.

Das heißt, der Vertragspartner (die Uni) möchte ihre Pflichten aus dem Vertrag gar nicht erfüllen.

Wahrscheinlich steht auch irgendwo im Vertrag, dass dieser nur unter der Bedingung der erfüllten Zugangsvoraussetzungen wirksam wird.

0
RobertLiebling  27.07.2024, 17:10
@RobertLiebling

Ich würde das so angehen: reiche deine vollständigen Immatrikulationsunterlagen fristgerecht ein, lass dich erwartbar ablehnen - und du bist imo ohne weitere Kosten raus.

0
VictoriusPissxy 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 17:21
@RobertLiebling

Im Vertrag steht folgendes:

..."Der Vertragsnehmer erfüllt die Voraussetzungen der Immatrikulationsordnung und erhält für das Windersemester 24/25 einen Studienplatz. Für den Fall, dass der Vertragsnehmer die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung bei Vertragsschluss noch nicht erworben hat (mein Fall), wird der Studienvertrag, mit Ausnahme der Regelungen in §6, unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Vertragsnehmer diese zum Zeitpunkt der Immatrikulation (Einschreibung) nachweist." (Kann ich natürlich nicht, da ich die Hochschulzugangsberechtigung nicht habe)

Und in Regelung §6 steht folgendes:

..."Die ... FH räumt dem Vetragsnehmer das Recht ein, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen schriftlich zu widerrufen (in meinem Fall leider schon abgelaufen). Tritt der Vertragsnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist und bis einschließlich 30. September vom geschlossen Studienvertrag zurück, hat der Vertragspartner für die Durchführung der Studienplatzvergabe eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 438,00 zu entrichten".

Also so wie ich das verstehe, muss ich, auch wenn ich die Bedingungen der Zugangsvoraussetzungen nicht erfülle, die in §6 gennanten 438,00€ zahlen bin aber dann aus dem Vertrag raus?

0
RobertLiebling  27.07.2024, 17:28
@VictoriusPissxy
Für den Fall, dass der Vertragsnehmer die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung bei Vertragsschluss noch nicht erworben hat, wird der Studienvertrag unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Vertragsnehmer diese zum Zeitpunkt der Immatrikulation (Einschreibung) nachweist.

Da steht, der Vertrag wurde unter Vorbehalt geschlossen!

Keine (hinreichende) Hochschulzugangsberechtigung -> kein Vertrag.

1
VictoriusPissxy 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 17:32
@RobertLiebling

Aber warum wird hier von "Ausnahme der Regelungen in §6" geschrieben? Würde dies nicht bedeuten, dass egal ob die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, die Regelung in §6 trotzdem unangetastet bleibt? Sorry für die ganzen Fragen, so Verträge sind für mich meistens wie Chinesich!

0