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Netto Lohn ohne Pfändung angerechnet, Neuberechnung Hartz IV möglich?

Folgende Situation:Jobcenter Rechnet immer das gesetzliche Nettogehalt an, obwohl laut Gehaltsnachweis nicht der Volle Lohn zur Gänze auf mein Konto Wandert.Als kürzel ist dort immer noch eine Pfändung bzw Überweisung an einen dritten von ca 40€ angegeben.Ausgezahlt bekomme ich demzufolge die Differenz: Gesetzliches Netto - Pfändung.Auf dem Bescheid über Leistung und zu Berücksichtigendes Einkommen ist immer nur das Gesetzliche Netto als Grundlage für die Berechnung hinterlegt,nicht der tatsächliche Betrag, den ich monatlich durch meinen Arbeitgeber ausgezahlt bekomme.Hätte das der Leistungsabteilung nicht auffallen müssen, weil ich ja immer den Gehaltsnachweis für die Neubeantragung verwende? Weil ganz unten Steht ja Überweisung + meine Bankverbinung + entsprechender Betrag, also die DifferenzLohnt es sich eine Neuberechnung zu beantragen ausgehnd dieser Grundlage, was ich tatsächlich an Gehalt ausgezahlt bekomme? Alle Jubel Jahre bekomme ich hier Anhörung zur Überzahlung und jetzt ist mir gerade erst aufgefallen, dass die ja nicht die differenz sondern das Gesetzliche Netto als Grundlage nehmen.Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, dass die das so dürfen?

PS: Die Servicehotline und dieser sogenannte "Fachliche Verantwortliche" konnten sich nicht einigen, da streiten sich die Geister, meinte ne Nette Stimme am Telefon, doch sie gibt das gern zur Prüfung an das Fachteam und innerhalt der nächsten 5 Tage soll ich dann ne Rückmeldung erhalten....ich bleibe gespannt...weil intressieren tut es mich schon, welche Gesetzliche Grundlage es dazu gibt.

Hartz IV, SGBII, Ausbildung und Studium