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Baum unter Naturschutz. Schaden an Personen sowie an Autos, wer haftet?

Hallo Leute, wir haben seit 5 Jahren Schwierigkeiten mit zwei Bäumen in unserem Hof. Die zwei sind unter Naturschutz.

Jedoch ist das Problem, dass bei uns im Hof ca. 10 Autos geparkt werden können, und immer im Herbstzeiten die ganzen Autos herausgefahren wird, da die Rosskastanien wie die Schüsse fallen, und die Autos durch Dellen. Leider wurde das Fenster vom Auto durchgeschossen und durch gesplittert.

Nicht nur die Autos werden beschädigt, sondern auch mein Cousin hat eine Kastanie auf dem Kopf bekommen. Er hatte ein paar Tage dadurch Kopfschmerzen gehabt. Und mir ist heute ein Ast auf dem Kopf gefallen - zum Glück war es nicht so hoch, und habe nur eine kleine Beule am Kopf.

Bereits waren schon Leute aus der Stadt bei uns, und uns wurde mitgeteilt das dieser Baum unter Naturschutz steht, und nicht geschnitten werden darf.

So wie ich es im Internet gelesen habe, steht das die Bäume in den Privatgelände von den Städten gepflegt wird, z. B. wenn die Äste schon extremst verbogen sind. (Ebenfalls ist das der Fall bei uns auch so das die Äste schon extrem verbogen sind, und bald ein Auto wahrscheinlich durch die Hälfte trennen wird)

Wenn wir die Autos vor die Tür stellen, beschweren sich die Nachbarn bei dem Ordnungsamt, und uns wird dann mitgeteilt das die Autos ins Hof gestellt werden soll. - wie denn bitte, wenn die Autos durchgedellt werden?

Ich entschuldige mich für die Schreibfehler, ich habe es versucht schnell und kurz und knapp zu schreiben. Wir würden uns echt sehr freuen, wenn ihr uns weiterhelfen könntet.

Vielen lieben Dank.

Landwirtschaft, Unfall, Naturschutz, Stadtverwaltung, Privatgelände, Privatgrundstück
Platzverweis auf befriedetem Grundstück?

Hallo liebe Community!

Mich würde interessieren, wie es sich rechtlich bei folgendem Fall verhält:

Person A steht mit einem Kumpel B in einem Parkhaus und die beiden sind mit ihren Handys beschäftigt. Sie haben sich nicht auffällig verhalten und sich auch von den abgestellten Fahrzeugen ferngehalten.

Zwei Polizeibeamte, welche aufgrund eines gerade laufenden Fußballspiels in der Nähe neben dem Parkhaus in Bereitstellung stehen, kommen auf die beiden zu und bitten diese, das Parkhaus zu verlassen.

A wendet ein, dass er sich auf einem befriedeten privaten Grundstück befindet (deutlich mittels Schranke und Mauern vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt). Die Frage, ob die Beamten durch den Betreiber des Parkhauses damit beauftragt wurden, A und B zu entfernen, verneinen die Polizisten. Als Begründung für die Aufforderung wird angegeben, dass in der Vergangenheit dort Autos zerkratzt worden seien.

Als A daraufhin sagt, dass er dieser Aufforderung nicht nachkommen müsse, sagen die Beamten, dass sie A und B auch nach draußen "befördern" können. Die Frage von A, ob die Beamten ihm einen Platzverweis aussprechen, wird verneint.

Handelt A rechtmäßig und darf sich dort solange aufhalten, bis der Inhaber etwas dagegen hat?

Wenn nicht, dürfen die Beamten mit der Begründung der beschädigten Fahrzeuge die beiden aus dem Parkhaus entfernen, oder kommt ein Platzverweis nach §34 PolG NRW in Frage?

Polizei, Recht, Platzverweis, Privatgelände, Privatgrundstück
Fahrrad parken auf Privatgelände, das tatsächlich öffentlich, also für jedermann zugänglich ist

Auf einem Gelände ohne Zaun, Hecke oder anderer Umfriedung befindet sich ein Spielplatz, Bänke und mehrere Fahrradständer, drei davon sind überdacht. Ich habe mein Fahrrad dort untergestellt, weil dort nie etwas angeschlossen war und ansonsten in der Umgebung sehr viele Fahrräder überall angeschlossen sind und kaum Platz zu finden ist.

Nun hat eine WBG dort ein Schild mit folgendem Wortlaut unter dieser Überdachung aufgehängt: "Nur für Mitarbeiter und Besucher der WBG..., Widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden entfernt!"

Ich habe mein Fahrrad dennoch dort abgestellt, weil weder ein Hinweis auf Privatgelände zu erkennen ist, noch der Bereich deutlich wird, wo die Fahrräder nicht stehen dürfen. Weil man mir persönlich gedroht hat, habe ich mein Fahrrad an eine Laterne angeschlossen, die aber möglicherweise ebenfalls zu dem Gelände gehört. Sollte eines Tage mein Fahrrad nicht mehr angeschlossen sein (das Schloss ist mit einfachem Bolzenschneider nicht zu durchtrennen) muss ich von einem besonders schweren Diebstahl ausgehen und würde das zur Anzeige bringen müssen, falls ich bei der WBG niemanden antreffe.

Wie muss das Gelände und die Beschilderung beschaffen sein, um die fremde Nutzung des Geländes abwehren zu  können. Mir ist diese Verfahrensweise unplausibel und willkürlich gewählt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Sch.

 

parken, Privatgelände
Welche Rechte hat ein Veranstalter auf einem Privatgelände?

Hallo Community, folgender Fall ist mir unklar und Bedarf eurer Nachhilfe :-)

Ein Beispiel: Herr Mustermann hat ein Partygewerbe auf dem Land angemeldet und bisher in vorhanden Gastronomien oder Grillhütten etc. Öffentliche Partys veranstaltet inkl. Konzession&Stadtanmeldung, GEMA und Steuer wird auch abgeführt. Jetzt trifft er einen bekannten Bauer auf dem Dorf, dieser findet die Partys so gut, dass er ihm sein privates, ungenutztes Stück Wiese zu Verfügung stellen möchte, damit Herr Mustermann immer einen Ort hat wo seine Events stattfinden können, z.B einmal monatlich. ....

Folgende fragen stellen sich mir jetzt:

Darf man auf diesem Gelände jetzt quasi einfach bunt drauf los Zimmern und dort eine feste einmal im Monat genutzte Location aufbauen mit Biergarten, Tanzfläche, Bühne etc. oder sind ebenso wie in festen Diskotheken (Clubs) o.ä. Brandschutz und Bauaufsichtsgenehmigungen notwendig ? Wobei das Privatgelände allein dann keinen Vorteil hätte...oder doch ?!

Oder würde zusätzlich zum privaten Gelände, eine Mitgliedskarte Abhilfe schaffen ? Quasi jeder der rein will muss Mitglied werden. Somit wäre das ja eig. eine Privatveranstaltung oder sehe ich das falsch ?...

Und zu guter letzt:

Wie sieht es speziell mit Räumlichkeiten auf diesem Gelände aus ? Quasi ein kleiner Indoor Bereich für Regen oder ein 2. kleiner dancefloor. Wenn er Türen hat und geschlossen gebaut ist, fallen bei öffentlichen Veranstaltungen Genehmigungen an!? Wie sieht es aus mit Bauten die eine Seite gänzlich offen haben ?

&&& WICHTIG: wie sieht es mit z.B seecontainern o.ä. aus ? Fällt das ebenfalls unter Gebäude oder ist das ein Ausnahmefall ?

Im Endeffekt geht es quasi nur darum ne nutzbare Lokalität, für Partys die hin und wieder stattfinden möglichst kostengünstig selbst zu Gestalten und dabei abzuschätzen was im Rahmen des möglichen von Herrn Mustermanns kleinem Gewerbe ist.

Vielen Dank im Vorraus für eure Anteilnahme, bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar ! :-)

Lg & guten Tag helldan

Party, Veranstalter, Brandschutz, Recht, Eventmanagement, Genehmigung, Veranstaltung, Privatgelände