Hallo liebe Community,
und zwar möchte ich demnächst eine "Hausparty" schmeißen (Sturmfrei).
Natürlich mit Alkohol...jetzt ist natürlich die Frage ob dies Gesetzlich erlaubt ist.
Im Jugenschutzgesetzt ist geschrieben, dass der Alkoholkonsum in Gäststätten/Öffentlichkeit Minderjährigen (bzw. unter 16,ab 16 nur Bier) untersagt ist.
"§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden."
Ich bin mir etwas unsicher, weil falls die Polzei im Notfall kommen sollte, und den Alkohol sieht, was dann ?
A) ist es Privatgelände, somit NICHT Öffentlich.
B) sind wir Minderjährig.
Ich möchte Gewissheit, und nicht das der eine sagt, dass man das darf und der andere dann nein...
Bitte keine Kommentare wie "Lasst es einfach sein, wenn du Minderjährig bist !", ich bitte um vernünftige Kommentare.
Mfg
-Razer1999