Auf einem Gelände ohne Zaun, Hecke oder anderer Umfriedung befindet sich ein Spielplatz, Bänke und mehrere Fahrradständer, drei davon sind überdacht. Ich habe mein Fahrrad dort untergestellt, weil dort nie etwas angeschlossen war und ansonsten in der Umgebung sehr viele Fahrräder überall angeschlossen sind und kaum Platz zu finden ist.

Nun hat eine WBG dort ein Schild mit folgendem Wortlaut unter dieser Überdachung aufgehängt: "Nur für Mitarbeiter und Besucher der WBG..., Widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden entfernt!"

Ich habe mein Fahrrad dennoch dort abgestellt, weil weder ein Hinweis auf Privatgelände zu erkennen ist, noch der Bereich deutlich wird, wo die Fahrräder nicht stehen dürfen. Weil man mir persönlich gedroht hat, habe ich mein Fahrrad an eine Laterne angeschlossen, die aber möglicherweise ebenfalls zu dem Gelände gehört. Sollte eines Tage mein Fahrrad nicht mehr angeschlossen sein (das Schloss ist mit einfachem Bolzenschneider nicht zu durchtrennen) muss ich von einem besonders schweren Diebstahl ausgehen und würde das zur Anzeige bringen müssen, falls ich bei der WBG niemanden antreffe.

Wie muss das Gelände und die Beschilderung beschaffen sein, um die fremde Nutzung des Geländes abwehren zu  können. Mir ist diese Verfahrensweise unplausibel und willkürlich gewählt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Sch.