Notdurft verweigern in Bahnhofstoiletten etc.
Vor einiger Zeit habe ich in einem Hauptbahnhof (Dortmund) einen Streit mit erlebt an der dortigen Bahnhofstoilette. Das Thema hat mich gereizt, aber eine klare Antwort habe ich nicht heraushören können. Denn der Mann, der Ärger gemacht hat, weil man ihm die Notdurft verweigern würde, wurde nachher von Beamten "entfernt".
Mich würde interessieren, ob Toiletten wie im Bahnhof Dortmund, Zugang gewähren müssen für jeden, auch wenn die Person nicht bezahlen kann, wenn es sich um einen Notfall handelt. (Notfall meint hier: kurz vorm unfreiwilligen "Ausfluss")
Und was ist mit Restaurants, wo man kein Kunde ist oder generell Ladenlokale, gerne auch solche, die keine Kundentoilette haben, sondern nur eine für Angestellte. Gibt es eine Verpflichtung, das man dort auf die Toilette gehen darf bzw. das einem das gewährt werden muss?