Hallo, bei mir wird die Nasenscheidewand, aufgrund einer Deformation gerichtet, da es aktuell, hierdurch zu Atmungsproblemen kommt.
Medizinisch notwendig.
Man hat mir angeboten, dazu direkt eine optische Korrektur mitzumachen, auf eigene Kosten. Hierbei müsste ich nur die Kosten tragen, für die Korrektur, nicht für die Narkose und den Krankenhaus Aufenthalt, dieser wird von der Kasse übernommen, da medizinisch notwendig.
Kann ich Probleme kriegen, mit dem Arbeitgeber wegen einer Krankmeldung, man hat mir gesagt, dass ich aufjedenfall für das richten der nasenscheidewand eine Krankmeldung bekomme und diese auch rechtens ist, da hier gesundheitlich nötig.
Wie sieht es aus, wenn ich gesundheitlich und kosmetisch kombiniere, kann der Arbeitgeber sagen, dass kosmetische muss nicht sein, wir erkennen die Krankmeldung hiermit nicht an, weil es wird ja der gesundheitliche Eingriff als haupteingriff vollzogen und die Korrektur als nebeneingriff.
Und wegen der gesundheitlichen Seite steht mir eine Krankmeldung zu?