Ich finde, an unserer Straßenverkehrsordnung gibt es vieles, was sehr logisch ist. Hat man ein paar Grundregeln verstanden, so kann man sich vieles erschließen, ohne allzu viele Regeln pauken zu müssen.
Um so mehr springen mir die wenigen Dinge ins Auge, die ich wirklich unlogisch finde, vor allem dies:
Wenn ich mit dem Auto von einer bevorrechtigten in eine unbevorrechtigte Straße einbiege, muss ich bekanntlich beim Rechts- oder Linksabbiegen dem zu mir parallelen Fußgängerverkehr Vorrang gewähren. So weit so logisch, der Fußgängerverkehr verläuft dann ja längs der bevorrechtigten Straße, ist gewissermaßen Teil davon, also ebenso bevorrechtigt.
Warum aber muss ich, wenn ich von einer unbevorrechtigten Straße komme und dem querenden Autoverkehr auf der übergeordneten Straße Vorfahrt gewähren muss, dem Fußgängerverkehr längs der übergeordneten Straße nicht ebenso Vorrang gewähren?
Ob das wohl „einfach nur so ist“, oder ob Leute, die Gesetze so formuliert haben, sich irgend was dabei gedacht haben?