Ich musste dafür je Zahn 93,88 Euro zahlen, darunter steht auch wiederum je Zahn "abzgl. Bema-Sachleistung". Ist das die Leistung, die die AOK normalerweise dazu zahlt?
Ich dachte immer, Kunststoff im Frontzahnbereich wird voll übernommen und der Eckzahn gehört noch dazu.
Da ich von der Grundsicherung lebe, ist die Zahnarzt-Rechnung von über 200 Euro natürlich eine besondere Härte für mich, zumal es nicht die einzige Rechnung sein wird, es gibt noch so einige Baustellen, alleine schon altersbedingt. Auch benutzt dieser Zahnarzt kein Amalgam in seiner Praxis, so dass ich auch nur Kunststoff erhalten konnte. Kommt für mich nicht eigentlich dann die Härtefallregelung in Frage? Ich habe mal gehört, dass es dann den doppelten Satz gibt. Muss man Härtefall extra beantragen? Wie geht das? Und bin ich nicht eigentlich automatisch ein sogenannter Härtefall, da das Sozialamt ja die Krankenkassenbeiträge für mich an die AOK zahlt?