Hallo,
vor Jahren musste ich einen Staplerschein machen, habe die G25 Untersuchung vor längerer Zeit machen müssen für eine Firma bei der ich nicht mehr tätig bin.
Gilt diese dann auch für andere Firmen oder nur für die über die diese Untersuchung in Autrag gegeben wurde, da dort der Name der Firma drinsteht. Oder muss das jede Firma selber in Auftrag geben?
Bin jetzt bei einer neuen Firma und habe dort meinem Gesprächspartner mitgeteilt das ich nichts mehr mit Stapler machen will. Nach ein paar Tagen in meinem neuen Arbeitsbereich kam mein Vorgesetzter, dass dort jeder Stapler fahren muss. Kann der das jetzt einfach so fordern? Deshalb u. a. die Frage oben.
Meinem Ansprechpartner sagte ich damals ja das ich mit Stapler nichts zu tun haben möchte, worauf die auch keinen Schein und das Untersuchungsergebnis haben wollten.
Muss das nicht irgendwie schriftlich festgelegt werden? Im AV o.ä. steht nichts davon. Bzw. auch was mit einer Einweisung von Flurförderfahrzeugen?
Ihr merkt wahrscheinlich sehr gut das ich versuche davon weg zu kommen dort Stapler fahren zu müssen. Mir macht das auch keinen Spaß.
Wäre sehr nett wenn Ihr mir die Fragen beanworten könntet und ggfs. Tipps wie ich das umgehen kann.
Mit freundlichen Grüßen