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Darf der Zoll den Einfuhr der Gewürzen aus eigenem Garten in haushaltsüblichen Mengen untersagen?

Hallo Zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir bei folgende Frage helfen, da ich nicht weiter weiß.

Ich habe im Sommer eine lange Rundreise in der Türkei gemacht und dabei viele Städte in der Ost-Türkei besucht.

Da es da vieles sebst eingebaut wird, habe ich von Dorfbewohnern verschiedene Gewürze, geschenkt bekommen.

Auch mein Schwiegereltern haben eigenes Garten und im Sommer haben sie für uns Paprika,Basilikum, Pfeffer, Minze getrocknet ich habe diese in einer Mühle verkleinern lassen und auch vakummiert, durchsichtig verpackt.

Alle Sachen habe ich zu mir per Post nach Deutschland verschickt.

Ich betone nochmal, in haushaltsüblichen Mengen je 1 bis 2 kilo und stammen aus eigener Herstellung oder Dorfbewohnern wiederum eigene Herstellung.

Der Zollbeamte hat die Gewürzen mir nicht ausgehändigt da Haltbarkeitsdatum,Hersteller, Warenbeschriftung usw. fehlen würden.

In dem Paket sind auch Rosen- Lavandel- und Jasmin-öl je 20mg drin. Die wurden mir auch nicht ausgehändigt obwohl der Hersteller, die Adresse des Herstellers und in Englisch was für ein öl es ist auf der Verpackung stand.

Der Zollbeamte sagt: Diese Produkte wären zum Auftragen auf die Haut bestimmt(ich weiß es nicht wie die auf die Idee komme nur 20 mg) und wären sie somit wären Kosmetikprodukte und deswegen soll auf den Verpackungen "Verantwortlichen Person" stehen.

Was meint ihr dazu, ist es wirklich so strikt oder wollte der Beamte nur seine Macht ausüben weil ich seine Aussagen nicht einfach hinnehmen wollte.

Danke im Voraus.

Viele Grüße

Zoll, Gewürze, einfuhrzoll