Darf der Zoll den Einfuhr der Gewürzen aus eigenem Garten in haushaltsüblichen Mengen untersagen?
Hallo Zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir bei folgende Frage helfen, da ich nicht weiter weiß.
Ich habe im Sommer eine lange Rundreise in der Türkei gemacht und dabei viele Städte in der Ost-Türkei besucht.
Da es da vieles sebst eingebaut wird, habe ich von Dorfbewohnern verschiedene Gewürze, geschenkt bekommen.
Auch mein Schwiegereltern haben eigenes Garten und im Sommer haben sie für uns Paprika,Basilikum, Pfeffer, Minze getrocknet ich habe diese in einer Mühle verkleinern lassen und auch vakummiert, durchsichtig verpackt.
Alle Sachen habe ich zu mir per Post nach Deutschland verschickt.
Ich betone nochmal, in haushaltsüblichen Mengen je 1 bis 2 kilo und stammen aus eigener Herstellung oder Dorfbewohnern wiederum eigene Herstellung.
Der Zollbeamte hat die Gewürzen mir nicht ausgehändigt da Haltbarkeitsdatum,Hersteller, Warenbeschriftung usw. fehlen würden.
In dem Paket sind auch Rosen- Lavandel- und Jasmin-öl je 20mg drin. Die wurden mir auch nicht ausgehändigt obwohl der Hersteller, die Adresse des Herstellers und in Englisch was für ein öl es ist auf der Verpackung stand.
Der Zollbeamte sagt: Diese Produkte wären zum Auftragen auf die Haut bestimmt(ich weiß es nicht wie die auf die Idee komme nur 20 mg) und wären sie somit wären Kosmetikprodukte und deswegen soll auf den Verpackungen "Verantwortlichen Person" stehen.
Was meint ihr dazu, ist es wirklich so strikt oder wollte der Beamte nur seine Macht ausüben weil ich seine Aussagen nicht einfach hinnehmen wollte.
Danke im Voraus.
Viele Grüße
5 Antworten
Es gibt eine Menge an Vorschriften die zu beachten sind. Für den Privatgebrauch können ggf. Erleichterungen geltend gemacht werden, aber das bedeutet eben nicht, daß man machen kann, was man will.
Zwar strebst Du keine Inverkehrbringung an, hier kann man also auf einige Nachweise verzichten, aber tortzdem müssen die Waren eben alle 'Anforderungen' erfüllen, die z.B. in Hinblick auf Gesundheit gelten.
Bei Gewürzen sind z.B. Aflatoxine oder chemische Belastungen ein Thema. Aber auch sanitärer Pflanzenschutz, oder auch Artenschutz usw. .
Der sanitäre Pflanzenschutz gilt übrigens auch bei Grenzübertritten innerhalb der EU und findet dort Anwendung.
--------
Generell gilt, wenn man derartige Sachen einführen will, immer vorher Informationen einholen.
Deine Frage deckt nicht den Fragetext. Deine Frage ist:
Darf ich Lebensmittel ohne Haltbarkeitsdatum einführen.
Falls du mal seit 1970 in einem Supermarkt warst ist dir vermutlich aufgefallen das JEDES Lebensmittel ein Haltbarkeitsdatum hat. JEDES, auch welche wo es total unsinnig ist, z.B. Salz. Das ist eine gesetzliche Vorschrift. Also was faselst du da von 'Macht vom Zoll'. Du musst dich informieren.
Dazu kann der Produzent z.B. ganz einfach auf die Verpackung einen Aufkleber anbringen mit Warenbeschreibung, z.B. Minze getrocknet und "Haltbar bis 5/2025". Und alles ist gut.
Andere Vorschriften sind möglich, mache halt mal ein paar kleine Testsendungen. Am besten Gewürze und Öl getrennt versenden.
Der zoll hat seine vorschriften und die Türkei hat da so einige Risiko Sachen die nicht eingeführt werden dürfen.
Vom zoll muss keiner seine macht ausspielen derjenige hat auch seine vorschriften.
Du kannst eher froh sein wen du keine Rechnung bekommst für das was da vernichtet werden muss.
Ja es sind Lebensmittel, bzw Pflegeprodukte ohne zutatenliste darf das nicht eingeführt werden.
klar der Beamte wollte nur mal seine Macht ausüben
so ein Käse
denkst du, er wollte dich nur ärgern ?
hättest du dich halt vorher informieren sollen