Kann eine andere person (keine Verwandte Person, ein guter freund oder eine freundin) theoretisch die kfz haftpflicht von der/dem Freund oder Freundin zahlen?
Sei der Fall gegeben dass ein freund oder eine freundin einer person ein Auto schenkt, Sprich er/sie bezahlt es, ist eigentümer Und schenkt das auto dann der anderen person, welche aber nicht über die Finanziellen Mittel verfügt eine Kfz haftpflicht zu zahlen, dennoch eigentümer und halter sowie alleiniger fahrer des fahrzeuges ist (weil es ja geschenkt wurde). Ist der Freund dennoch im stande dazu versicherungsnehmer für das fahrzeug zu sein und somit auch für die freundin? und wie wäre es dann wenn die person der das auto geschenkt wurde einen unfall baut?
Und ist es überhaupt möglich das auto das eigentum einfach zu verschenken? oder muss das schriftlich dann in den fahrzeugpapieren abgeändert werden?
Eine theoretische Frage aus Neugier.