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Wie lange darf ich mit 14 Jahren jetzt eigentlich raus?

Hey Ich bin 14 Jahre alt. Meine Eltern, zumindestens meine Mutter ist richtig streng mit mir aber nicht mit meinen anderen Geschwistern. Ich komme zwar aus einem russischem Haushalt aber trotzdem werden meine Geschwister nicht so streng behandelt. Ich gehe sehr oft mit Freunden raus, vorallem in den Ferien. Aber meiner Mutter passt es nicht so richtig wie lange ich draußen bin. Zum Beispiel ich gehe um 19 raus und muss ungefähr eine halbe Stunde zum Treffpunkt gehen von mir und Freunden, aber trotzdem sagt meiner mutter jedesmal um 20 oder 20.30 bist du zuhause, da hat man natürlich nicht genügend Zeit. Meine Geschwister hingegen durften in meinem Alter schon bis um 22.30 oder länger raus. Es gab mal eine Zeit dass ich bis um 21 raus durfte. Mittlerweile wie gesagt nur noch 20.30 oder 19 Uhr!! Und ich habe extra öfters Nachgelesen das ich mit meinem Alter eigentlich schon bis um 22 Uhr raus darf. Aber jedesmal wenn ich meiner Mutter davon erzähle, lässt sie mich nicht ausreden und sie hört mir auch nie zu wenn ich ihr erklären möchte warum ich zu spät bin um 30 minuten. Und wir streiten in letzter Zeit auch sehr oft, wie ich rausgehe, mit wem, was ich mache, wo ich bin usw. Und heute hatten wir auch wieder Streit und sie hat mir bis Ende der Sommerferien HAUSARREST gegeben (ich habe noch 3 Wochen) Ich weiß nicht ob ich jetzt einfach trotzdem immer rausgehen soll oder es einfach lassen soll, weil ich hatte noch sehr viel vor. Ich brauche unbedingt Tipps was ich machen soll, weil es mir langsam auf den Sack geht das ich weniger Freizeit habe als meine Geschwister. Also bitte helft mir.

Danke schonmal im Voraus.

Jugend, Streit, strenge Eltern, ausgehzeiten
Gilt Fasching als „Brauchtumspflege“?

Guten Abend.
Wir sind gerade am planen für Fasching. Die Nichte meines Mannes wird wieder zwei Wochen Ferien bei uns in Bayern verbringen.
Wir wollen das erste Jahr mit ihr auf den Rosenmontagsball in unserer Sportgaststätte gehen. Sie ist zu dem Zeitpunkt 15 Jahre alt und wir haben von den Eltern eine Vollmacht für die ganze Zeit.
Jetzt ist die Frage, darf sie bis 24 Uhr bleiben? Denn Paragraph 5 abs. 2 des JuSchG besagt ja, „abweichend von Paragraph darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr gestattet werden, wenn [...] der Brauchtumspflege dient“

Natürlich habe wir auch schon angerufen aber keiner konnte uns wirklich Auskunft geben, ob bis 22 Uhr 24 Uhr mit uns als Begleitung.

Vielleicht noch mal zur Art der Veranstaltung. Sie wird jedes Jahr vom Turn- und Sportverein organisiert, findet in der Turnhalle statt, essen und Getränke können in der Gaststätte die an die Halle angrenzt gekauft und mit rüber genommen werden (vielleicht greift ja da auch der Paragraph 4 JuSchG?) und an der Bar werden alkoholische Getränke ausgeschenkt an alle mit 18er Kontrolle. (Also mit Bändchen) besuchen kann die Veranstaltung jeder, das ist nicht auf Mitglieder des TSV beschränkt.

Vielleicht hätte ja von euch einer eine ähnliche Situation, oder kennt sich mit dem Thema besonders gut aus.

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Kinder, Karneval, Party, feiern, Jugendliche, Fasching, Gesetz, Bräuche, Brauchtum, Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Mitternacht, ausgehzeiten, JuSchG