Zwischenhändler als Kleingewerbe als nebentätigkeit?
Mich würde es interessieren, ob man es offiziell sowas machen darf, also ich kaufe etwas aus dem Ausland und verkaufe es online hier in Deutschland weiter... Es wären Klamotten also keine technischen Geräte... Danke für die Antworten im voraus lg
2 Antworten
Natürlich darfst Du das offiziell machen.
Gewerbe anmelden und schon kannst Du loslegen. Allerdings solltest Du Dich über die Zollformalitäten und Einfuhrumsatzsteuer informieren. Kann sonst teuer werden.