Zweitname entfernen selbstbestimmungsgesetz?

2 Antworten

Hallo,

zur Zeit geht die rechtliche Einschätzung zu der Frage ob die Anzahl der Vornamen geändert werden kann durchaus zwischen Standesämtern auseinander.

Die Einschätzung der Verbände, des Bundesjustizministeriums und so ziemlich aller außer ein paar Standesämtern ist, dass du Vornamen in Anzahl ändern kannst.

Es könnte aber sein, dass dein Geburtsstandesamt das anders sieht und auf einer unveränderten Anzahl der Vornamen besteht. In dem Fall könntest du allerdings vor das Amtsgericht gehen - Die Chancen stehen sehr gut, dass das Gericht am Ende das Standesamt anweis, den einzelnen von dir bestimmten Vornamen einzutragen.


eCitaro8503 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 16:21

Alles klar, danke! Ich fülle das Formular so aus, wie ich es mir vorgestellt habe und dann werde ich sehen, ob das standesamt damit ein Problem hat.

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Bei Änderung des Geschlechteintrags bist du dazu gezwungen einen anderen Vornamen zu wählen, es sei denn es ist ein neutral genutzter (also Geschlecht ohne Vornamen geht nicht). Also wirst du den Zweiten vermutlich eh rauskicken müssen (du dürfest dir aber auch zwei neue Vornamen geben)


KarlKlammer  24.07.2024, 15:47

Die dem Geschlechtseintrag entsprechende geschlechtliche Zuordnung von zweiten (und weiteren) Vornamen ist nicht zwingend. Siehe Maria als nicht grade seltenen weiteren Vornamen bei Personen mit männlichen Personenstandseintrag.

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eCitaro8503 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:32

Okay dann passt das ja, danke!!

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