Zweihandmesser auch einhändig öffenbar?

4 Antworten

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Ein "Zweihandmesser", dessen Klinge einhändig festgestellt (nicht "einhändig geöffnet") werden kann, kann unter Umständen als Einhandmesser im Sinne des § 42a WaffG gelten.

Aber in dem Amazon-Angebot steht:

Nach deiner Bestellung bekommst du eine amtliche § 42a Bestätigung.

Also muss es einen Bescheid des BKA geben.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

GanjaOG 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 13:24

Das hatte ich ganz übersehen. Danke für die Antwort und deine Expertise.

Hältst du es für verdächtig, dass sie den Bescheid nicht gleich mit angeben, sondern man das erst nach dem Kauf nachvollziehen kann? Oder ist das üblich? Ich kann auch keinen Eintrag für dieses Messer in den Feststellungsbescheiden des BKA für Messer finden.

0
SuperKuhnibert4  31.07.2024, 13:47
@GanjaOG

Ich vermute, dass es keinen Feststellungsbescheid gibt, sondern das BKA auf Anfrage des Händlers oder Herstellers von vornherein einen Feststellungsbescheid nicht für erforderlich gehalten hat.

2
GanjaOG 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 13:50
@SuperKuhnibert4

Alles klar, danke! Dann bestelle ich das mal, notfalls kann ichs ja immer noch zurücksenden.

0
Wikifreak  31.07.2024, 15:04
@GanjaOG

Wäre lieb, wenn du hier Bescheid geben würdest, ob es wirklich einen Feststellungsbescheid gibt.

0
SuperKuhnibert4  31.07.2024, 15:54
@Wikifreak

Habe ich doch erklärt: Es gibt wohl keinen, da keiner benötigt wird.

Wie hier bereits geantwortet wurde gibt es keinen Feststellungsbescheid des BKA.
Das Dokument, welches als pdf mitgesendet wird,ist ein Antrag auf ein Solchen. Das BKA prüft bei Zweifel an der rechtlichen Einstufung bestimmte Gegenstände. Ob kreditkartenmesser....oder sonstige Spielereien, bei denen der Hersteller sich bemüht das WaffG nicht zu tangieren um den Verkauf zu erleichtern.
In diesem Fall wird das Antwortschreiben des BKA mitgesendet in dem gesagt wird, dass es sich um ein zweihandmesser handelt. Demnach eine Prüfung seitens bka abgelehnt wird.

https://www.amazon.de/ask/questions/Tx1OHPTOGFN2ZP1/?

1

Dann ist alles ok, es geht um "normal öffnen", nicht mit Verrenkungen..

Bei dem Messer Bergvist K10 ist das noch mehr als locker, der Hersteller hat beim BKA einen Antrag gestellt, das zu prüfen und das BKA hat ihm geantwortet, dass es ok ist, dass es kein Einhandmesser - ist hier das Schreiben!

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze
 - (Gesetz, Waffen, legal)

GanjaOG 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 10:58

Danke für das Schreiben! Habe denen eine Mail geschickt und es angefordert, kam aber noch keine Antwort. Deine Antwort kommt also mehr als gelegen!

1
Leestiger  01.08.2024, 13:01
@GanjaOG

Hatte ich damals auch so gemacht und eben diese Kopie bekommen.

Messer selbst hat mir nicht gefallen, zu "kantig, grob" - hab's korrekt (mit Geldstück) weiterverschenkt...

0

Dann ist die Achsschraube mit der Zeit lose geworden. Die mal leicht nachziehen und ggf. mit etwas schwachem Locktite sichern, damit sie sich nicht wieder los dreht.

Generell gilt: So lange es keinen anderslautenden Feststellungsbescheid vom BKA gibt ist es dann auch ein Zweihandmesser, wenn es bauartlich bedingt zum zweihändigen Öffnen vorgesehen ist (also keinerlei Vorrichtungen zum einhändigen Öffnen hat).

Man kann ja kaum „subjektive Fingerakrobatik“ als gesetzlich eindeutigen Maßstab ansetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

GanjaOG 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 13:33

Habe erst jetzt den Edit deiner Antwort gesehen; bedeutet das, das BKA gibt nur "negative" Feststellungsbescheide raus? Bedeutet, es sagt nicht, welche Messer legal führbar sind, sondern nur, welche Messer NICHT legal führbar sind?

0
Waldmensch70  31.07.2024, 13:45
@GanjaOG
bedeutet das, das BKA gibt nur "negative" Feststellungsbescheide raus? Bedeutet, es sagt nicht, welche Messer legal führbar sind, sondern nur, welche Messer NICHT legal führbar sind?

Nein, das läuft in der Regel etwas anders.

1. Fall:

Der Hersteller will vorab "Sicherheit", damit es hinterher keinen Ärger gibt und damit er es guten Gewissens seinen Kunden als z.B. "offizielle festgestelltes Zweihandmesser" verkaufen kann.

Dann geht er mit dem Messer zum Bundeskriminalamt und beantragt dort einen Feststellungsbescheid. Dann schreiben deren Fachleute einen Bescheid in dem sie bescheinigen worum es sich bei dem Messer ihrer fachmännischen Meinung nach handelt. Das kann bedeuten, dass sie es genauso sehen wie der Hersteller oder auch, dass sie es anders sehen. – Aber dann weisst Du als Hersteller vorab, als was Du es verkaufen kannst.

2. Fall:

Du kaufst ein Messer für das es (noch) keinen Feststellungsbescheid gibt.

Dann handelst Du nach bestem Wissen und Gewissen und eigenem Ermessen. Landet das dann aufgrund einer Kontrolle bei der Polizei und Du bekommst einen Brief dass Du eine Strafe zahlen sollst weil die das anders sehen als Du, dann kannst Du Widerspruch einlegen (mit Begründung warum Du es anders siehst und warum es Deiner Ansicht nach legal zu führen war). Dann landet es vermutlich vor Gericht, wenn das Amt sich nicht Deiner Argumentation anschliesst und die Sache auf sich beruhen lässt.

Da entscheidet dann der Richter aufgrund der Faktenlage. Entweder selber (wenn es seiner Ansicht nach offensichtlich ist) oder er zieht das BKA zu Rate, da dort die entsprechenden Fachleute sitzen. Dann erstellt das BKA in dem Moment den Feststellungsbescheid zu diesem Messer und legen fest, als was es genau einzustufen ist. Und danach entscheidet der Richter dann.

  

Das hat also nichts mit "nur negative" Bescheide oder so zu tun. Es ist einfach eine Art "rechtsverbindliches Gutachten" durch das Bundeskriminalamt, das auf Anforderung erstellt wird und festlegt, was das Messer rein rechtlich ist.

  

2
GanjaOG 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 13:48
@Waldmensch70

Boah, das ist mal ne Antwort! Alles klar, hab vielen Dank!

1
GanjaOG 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 13:31

Genau das war der Fall. Danke für die Idee! Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)

1

Laut den dortigen Kommentaren gibt es einen Feststellungsbescheid des BKA, in dem festgestellt wurde, dass es sich bei diesem Messer um ein Zweihandmesser handelt. Auch wenn du es mit viel Übung mit einer Hand aufbekommst, bleibt es ein Zweihandmesser. Baust du es um, kann es nach dem Umbau ein Einhandmesser sein.

Achtung! In Waffenverbotszonen ist es idR trotzdem verboten, dieses Messer zu führen. Absolut bescheuert, ist aber so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

SuperKuhnibert4  31.07.2024, 15:56
Laut den dortigen Kommentaren gibt es einen Feststellungsbescheid des BKA, in dem festgestellt wurde, dass es sich bei diesem Messer um ein Zweihandmesser handelt.

Im Gegenteil: Es steht da ausdrücklich, dass es keinen gibt, weil es laut BKA zweifelsfrei kein Einhandmesser ist.

https://www.amazon.de/ask/questions/Tx1OHPTOGFN2ZP1/?

2
Wikifreak  31.07.2024, 17:09
@SuperKuhnibert4

Das hab ich nicht gelesen. Ich hatte das so verstanden, dass es einen Feststellungsbescheid des BKA gibt. Tja. Wer sich berufen fühlt, kann gern mal eine Verbraucherzentrale darauf aufmerksam machen. Dann gibts vielleicht eine schöne Abmahnung.

0
Leestiger  31.07.2024, 23:01
@Wikifreak

Das BKA hat den Bescheid abgelehnt weil es selber der Meinung ist dass es den nicht braucht weil es offensichtlich ein Zweihandmessr ist. Der Händler hat sich also ein paar hundert Euro gespart, weil das BKA es abgelehnt hat wegen offensichtlicher Bauart...

Steht auch klar im Schreiben - Antrag "abgelehnt"!

1
GanjaOG 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 13:28

Alles klar, und danke für den Hinweis bzgl. Waffenverbotszonen! Zum Glück bin ich in solchen Zonen dann ja sicher... 😂

0
Wikifreak  31.07.2024, 13:34
@GanjaOG

Bist du. Die Waffenverbotszonen gelten ja für JEDEN. Also auch für Räuber und Gangster, Gauner und Verbrecher ...

0
GanjaOG 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 13:36
@Wikifreak

Ist halt nur die Frage, ob die sich da dran halten. Sind ja Räuber, Gangster, Gauner und Verbrecher, die habens üblicherweise nicht so mit Gesetzen...

0
GanjaOG 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 16:19
@Wikifreak

Ahh ok :D Über Schrift für mich immer sehr schwer zu erkennen 😅

0