Zwei Richter, einer hatte mit den betroffenen zumindest einen Gerichtstermin, der andere schreibt zeitgleich ohne jemals Kontakt zu allen beteiligten gehabt..?
...zu haben aufgrund angeblich seriöser Infos einen Beschluss. Der bekannte Richter schreibt eine Verfügung.
Die Verfügung ist so formuliert, dass der Inhalt vom Beschluss im Prinzip aufgelöst wird durch gegenteilige Formulierungen.Was ist nun mehr zu beachten bzw
hat eine Verfügung oder ein Beschluss gleich viel wert oder was gilt?
OkBeides ist vom 30.08.24
Zwei Richter in einem Verfahren, die sich (angeblich) in ihren Entscheidungen widersprechen erscheint mir etwas ungewöhnlich, sehr ungewöhnlich genau.
Der neue Richter-in hat sich ein neues Aktenzeichen zugelegt sozusagen. Die Sache ist die gleiche, es geht um dasselbe, mehrere Dinge
shmm, also irgendwas kann da nicht stimmen. Da Aktenzeichen bleibt gleich auch falls ein Richterwechsel stattfindet. Sind es nicht doch zwei Verfahren?
Der neue Richter hat ebenso die gleichen Themen aber es läuft unter einem anderen Aktenzeichen
Meines Erachtens muss es sich um zwei Verfahren handeln. Jedenfalls kann ein Beschluss durch eine Verfügung nicht aufgehoben werden. Verfügungen sind innerbetriebliche Maßnahmen.
Wenn diese auf unwahren Fakten beruhen werden diese als nichtig erklärt und sind somit ungültig.
1 Antwort
Was ist der Unterschied zwischen Verfügung und Beschluss?
Statt der Beschwerde beim Beschluss ist gegen ein Urteil die Berufung oder Revision das zulässige Rechtsmittel. Die Verfügung bezeichnet im Prozessrecht im Allgemeinen die Arbeitsanweisung eines Richters, Rechtspflegers oder Sachbearbeiters bei Gericht zur Prozess- und Verfahrensleitung.
Beschluss (deutsches Recht) - Wikipedia