Zwei Richter, einer hatte mit den betroffenen zumindest einen Gerichtstermin, der andere schreibt zeitgleich ohne jemals Kontakt zu allen beteiligten gehabt..?

Bergfex49  20.09.2024, 19:58

Zwei Richter in einem Verfahren, die sich (angeblich) in ihren Entscheidungen widersprechen erscheint mir etwas ungewöhnlich, sehr ungewöhnlich genau.

Mirror813 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 20:01

Der neue Richter-in hat sich ein neues Aktenzeichen zugelegt sozusagen. Die Sache ist die gleiche, es geht um dasselbe, mehrere Dinge

Bergfex49  20.09.2024, 20:04

shmm, also irgendwas kann da nicht stimmen. Da Aktenzeichen bleibt gleich auch falls ein Richterwechsel stattfindet. Sind es nicht doch zwei Verfahren?

Mirror813 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 20:08

Der neue Richter hat ebenso die gleichen Themen aber es läuft unter einem anderen Aktenzeichen

Bergfex49  20.09.2024, 20:13

Meines Erachtens muss es sich um zwei Verfahren handeln. Jedenfalls kann ein Beschluss durch eine Verfügung nicht aufgehoben werden. Verfügungen sind innerbetriebliche Maßnahmen.

Mirror813 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 20:40

Wenn diese auf unwahren Fakten beruhen werden diese als nichtig erklärt und sind somit ungültig.

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