Bei Ausübung eines oder mehrerer Minijobs gleichzeitig sollte die Summe der Einkünfte im Regelfall die Grenze von regelmässig und planbar max. 450 Euro pro Monat nicht überschreiten .

Die Sollgrenze von 5400 Euro bezieht sich auf Minijobs , die mindestens ein volles Jahr ununterbrochen ausgeübt werden . Ansonsten gilt bei unterjährigen Beschäftigungsverhältnissen der Richtwert von 450 Euro pro Monat .

Es ist auch durchaus zulässig , in einzelnen Monaten auch mal geringfügig ( nicht näher definiert ) über 450 Euro zu kommen , wenn dann anschließend zeitnah ein entsprechender Ausgleich zur Wahrung des 450 Euro-Durchschnittes , bzw. bei ganzjährigen AV auch der 5400 Euro-Grenze eingehalten wird .

Es ist allerdings nicht statthaft , planbar und vorhersehbar in 3 Monaten die Einkünfte des gesamten Jahres zu erzielen und dann die restlichen 9 Monate nichts mehr zu tun .

Eine weitere Ausnahme von dieser Grenze gibt es bei nicht geplanten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen . Dann darf man auch mal erheblich mehr als 450 Euro einerseits , und andererseits dann auch insgesamt resultierend sogar über 5400 Euro pro Jahr kommen .

Solche ungeplanten und unvorhersehbaren Ereignisse sieht der Gesetzgeber allerdings nur bis zu 3 × pro 12-Monats Zeitraum noch als "gelegentlich" an . Aktuell werden wegen der Corona-Situation bis zu 5 solcher Situationen pro 12-Monatszeitraum noch als gelegentlich im Sinne der Ausübung eines Minijobs toleriert .

Als Minderjährige(/-r) mußt / müßt Du und Dein[e] Arbeitgeber allerdings je nach Alter dann noch das Jugendarbeitschutzgesetz mit seinen anwendbaren Bestimmungen beachten .

Als Minderjährige/-r hast Du zudem leider noch keinen Rechtsanspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn . ( falls diese Nebeninfo für Dich von Interresse ist )

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