Zwei Fälle aufmachen (Ebay und Paypal)?
Hallo,
habe eine einfache Frage : Kann man einen Fall bei Paypal eröffnen, wenn man schon vorher einen Fall bei Ebay eröffnet hat ?
Gilt jetzt nicht für mich selber^^
Lg
4 Antworten
Ich habe auch eine einfache Frage:
WER WILL WAS VON WEM WESHALB ??
- Ist dein Mandant Käufer oder Verkäufer?
- Geht es um nicht gelieferte Ware oder eine Rückabwicklung?
- Was hast du denn inzwischen bei eBay, bzw. PayPal zum Thema herausgefunden?
Logisch Denken - Gut ?
Wenn auf eBay eine Transaktion über PayPal (eBay-Käuferschutz) abgewickelt wurde, ist es wohl nur logisch, dass PayPal nicht nur den Zahlungsbetrag sondern auch alle anderen relevanten Daten übermittelt bekommt - oder?
Wenn dein Mandant auf eBay einen Fall öffnet kannst du sicher sein, dass PayPal diese Nachricht zeitnah erhält.
Anders könnte auch der Käuferschutz nicht wirklich funktionieren.
Aber eins ist auch klar. Sollte es sich um eine wichtige Sache handeln, ist hier nicht der richtige Platz für Quizfragen. Dann solltest du dich - oder wer auch immer an eBay wenden.
Und beim nächsten Mal wäre es super, wenn du einfach sagst um was es geht. Das geht ganz einfach, indem du meine Frage beantwortest.
Einen Fall bei PayPal kannst Du nur noch aufmachen, wenn sämtliche Fristen bei ebay erfolglos verstrichen sind. Ansonsten wird Dich PayPal immer zurück nach ebay verweisen.
Aber in der Regel reicht ebay den Fall dann alleine zu PayPal weiter.
Welchen Sinn soll das haben? Du kannst bei Paypal keinen Fall machen, ebay leitet das an Paypal weiter.
Was soll der Unsinn, natürlich kann ich bei Paypal einen Fall aufmachen oder wie es bei Paypal heißen mag. Wenn was auf meinem Konto nicht so ist wie ich denke das es sein sollte.
So und nun erkläre mir bitte, wie ICH als ebay Käufer bei Paypal einen Fall eröffne, welche Schritte muss ich da machen/gehen?
Klar kann man auch zwei Fälle aufmachen. An sich weiß der eine nichts von dem anderen.
Du bist selber nicht auf eBay oder hast ein PayPal-Konto - oder?
Wenn der eine nichts vom anderen wüsste, gäbe es keinen eBay-Käuferschutz.
Bevor du den Fall auf eBay geöffnet hast und von da auf die PayPal Seite gewechselt bist, sind die Informationen bereits da.
Ich habe ja von den Fällen gesprochen. Hätte ich von theoretisch sprechen sollen. Klar weiß der eine Fall von den anderen etwas aber nur das es um diesen Artikel geht, nicht was sonst noch gesagt wurde, Z. B. warum man den Fall aufmacht.
Sorry, ich glaube da kann ich nicht mehr folgen.
Wenn du schreibst: "An sich weiß der eine nichts von dem anderen."
und im Anschluss: " Klar weiß der eine Fall von den anderen etwas....."
dann ist das für mich ein Widerspruch. Wahrscheinlich meinst du etwas anderes, aber ich bin kein Hellseher.
Vielleicht solltest du auf Formulierungen wie: "der eine" und "der andere" verzichten und dich verständlich ausdrücken!?
1 Kommentar
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Ach so ich hätte deiutlicher sagen sollen, der eine weiß vom anderen nur, hallo ich bin da und vielleicht es geht um die Artikelnummer, aber sonst nichts.
Wie welche Adresse ist angegeben, hat er schon mal einen Fall aufgemacht, etc.
Der Fall wurde schon geschlossen und es geht um eine Käuferin die zu ****** war um eine Beschreibung richtig zu lesen. Aber ich habe grade mit Ebay telefoniert und alles ist gut :D