ZWAR WENN MAN EINE ANNZAHLUNG AUTO?
kauf, gebraucht, getätigt hat, reserviert. hat. und es doch nicht möchte das auto,muss der händler die anzahlung zurückzahlen ? WENN NICHT ?
6 Antworten
Nein. Weil er auf den Kauf bestehen kann.
Es gibt kein "möchte ich doch nicht" wenn es einen wirksamen Kaufvertrag gibt (abgesehen von Fernabsatz, ich schätze aber mal nicht dass du das Auto online bei einem Händler gekauft hast)
Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass es etwas schriftliches braucht.
Ein Kaufvertrag kann problemlos mündlich geschlossen werden
Er darf die Anzahlung behalten und die Restsumme natürlich von dir fordern.
Wenn es nichts schriftliches gibt, dann auch nichts über die Anzahlung? Spätestens auf der Quittung für die Anzahlung steht doch drauf wofür die gezahlt wurde...
Warum macht man denn eine Anzahlung? Die macht man doch nur weil man Sagt "Hey Hier haste ne Anzahlung verkauf das Auto nicht irgendwo weiter ich komm mit dem Restlichen Geld und hohl es dann"
Genau so ist das aber auch für den Verkäufer eine Absicherung das du den Bock auch tatsächlich nimmst und wenn nicht dann ist das sein Schadensersatz dafür das er das Auto nicht weiter verkauft hat in der Zwischenzeit und das es bei ihm rum stand.
Du kannst also Froh sein das dich der Verkäufer nicht auf Vertragserfüllung verklagt denn das könnte er.. Er könnte von dir Verlangen das Auto komplett zu kaufen weil du ihm das ja schon Zugesagt hast^^
Wenn ihr einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen habt kann der Händler eher drauf bestehen das du das Auto abnehmen musst.
Wenn du das Auto dann doch nicht haben möchtest musst du das mit dem Verkäufer abklären.
Geht das auch in verständlicher deutscher Sprache?
Sofern ein Kaufvertrag besteht und keine entsprechende Klausel für einen Rücktritt vereinbart wurde, muss der Händler nichts zurück zahlen. Ganz im Gegenteil. Er kann die ausstehende Summe bei dir weiterhin einfordern.
Geht das auch in verständlicher deutscher Sprache?
Nee, ist unmodern geworden, vor allem hier auf diesem Portal.
Darin und auch in allem Anderen stimme ich Dir vollkommen zu! 👍
Vertrag ist Vertrag. Käufer muss zahlen, Verkäufer muss liefern. PUNKT.
nein gibt nichts schriftliches, war nicht online