Zwangsstörung als Ausschlusskriterium bei der Polizei?
Liebe gutefrage-community!
Sind Zwangsstörungen zwangsläufig ein Ausschlusskriterium für den Polizeiberuf oder wird das ganze hier genauer angeschaut und dann ein „Urteil“ gefällt?
Land: Österreich
Mfg
3 Antworten
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Da wird der Einzelfall angesehen. Es ist also kein reines k.o.-Kriterium.
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Nicht nur der letzte Befund, eher die ganze Akte.
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Nicht jede Zwangstörung führt zur PDU. Häufig werden sie noch nicht einmal erkannt bzw. bemerkt.
Ich kenne zb. jemanden, der muss immer alles zählen. Diese Zwangsstörung muss keinem bei dem Auswahlverfahren auffallen.
Schwere(re) Formen von Zwangsstörungen führen allerdings zur PDU.
Es ist hier kaum einem möglich, deine Zwangstörung einzuordnen.
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Wenn sie sich in unkontrollierbaren Aggressionen äußern.
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Okay, so etwas war nie der Fall - und wenn es medikamentös behandelt werden muss? Der Grund dafür war aber nur, dass ich den Drang hatte, vermehrt Fragen (die mir privat wichtig waren) zu wiederholen. Beruflich gab es nie Probleme und erst recht nicht mit Aggressionen oder anderwertig emotionalem Handeln. Bin auch dabei, die Tabletten langsam abzusetzen.
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und wenn es medikamentös behandelt werden muss?
Dauernd auf Medikamente angewiesen zu sein, führt zur PDU.
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Na, dann kommt deine Zwangstörung wieder zum Vorschein. Wozu sonst hast du deine Medikamente sonst genommen?
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Meine Frage hier also: Wenn ich weder Medikamente noch Therapie mache, ist es dann möglich, zur Polizei zu kommen oder ist die Vergangenheit da trotzdem ein Hindernis (Medikamente - halbjährliches Abchecken beim Arzt für Psychiatrie, der die Medikamente verschrieben hat) immerhin war meine Zwangsstörung nie für mich selbst oder andere eine Gefahr und auch beruflich hat sie mich nie eingeschränkt, es war wenn immer rein privat wenn ich dachte, eine gewisse Frage vermehrt stellen zu müssen - nichts, was mich oder andere gefährdet hat.
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Das musst du ja angeben, und deine Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden. Dann wird das jemand entscheiden. Ich kann nur spekulieren. Aber ich sage es mal so: du solltest einen Plan B haben.
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Ist schon klar, wäre es sinnvoll, bei der zuständigen LPD bei der Personalabteilung mal nachzufragen wie das aussehen würde oder wäre das nicht klug?
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Ich kann nicht sehen, ob das positive oder negative Auswirkungen hat. Ich persönlich würde nicht nachfragen.
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Was für Medikamente musst du nehmen? Haben die geholfen? Machen die süchtig?
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Kommt darauf an ob es dich bei der Arbeit einschränkt
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Nein, privat auch kaum bis gar nicht allerdings helfen mir da Tabletten. Jedoch hat es mich noch nie in der Arbeit eingeschränkt, weder mit noch ohne Medikament
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dann wird es kein Problem sein, du musst allerdings einen "Psycho Test" machen, damit wird getestet ob du geeignet bist eine Waffe zu führen. Mit Depressionen könnte dieser nach hinten los gehen
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Natürlich, dessen bin ich mir bewusst. Depressionen habe ich keine und hatte ich auch nie.
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musst allerdings einen "Psycho Test" machen, damit wird getestet ob du geeignet bist eine Waffe zu führen.
Was für ein Test soll das denn sein?
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Kann ich nicht genau sagen wie der per Definition heißt. Mein Bruder wird aber dieses Jahr mit seiner Ausbildung bei der Polizei fertig und er hat mir erzählt dass eben jeder bevor er eine Waffe führen darf ein Gespräch mit einem Psychologen führen muss und dabei geprüft wird ob man geeignet ist eine Waffe zu führen
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Das ist ein allgemeines Gespräch mit einem Psychologen, das muss jeder machen, der Polizist werden will. Da geht es nicht explizit darum festzustellen, ob man geeignet ist, eine Waffe führen zu können.
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ah dann hatte ich das nicht mehr ganz richtig im Kopf, da kommen aber auf jeden Fall auch so Fragen: was würden Sie tun wenn... wo es auch um die Waffe geht
Da wird vermutlich der letzte Befund gebraucht vom Arzt, wenn es bekannt ist?