Zusammenziehen mit Freund ohne Ausbildung?
Hallo, meine Freundin (momentan 17 wird aber Ende August 18, wohnhaft in Sachsen-Anhalt) möchte mit mir (18, wohnhaft in Bayern) zusammenziehen. Sie möchte unbedingt von Zuhause raus, da sie nur Stress Zuhause und total viele Einschränkungen hat. Sie hat auch schon meine Eltern kennengelernt und sie sind damit voll und ganz einverstanden, dass sie herkommt.
Leider hat sie keine Ausbildungstelle bekommen und einen Praktikumsplatz auch nicht. Ich habe im Internet gelesen, dass man nicht von zuhause ausziehen darf, wenn man kein Einkommen hat und ihre Mutter würde sicherlich keinen Unterhalt zahlen.
Meine Freundin müsste auch keine Miete oder sonstiges zahlen, ist alles mit meinen Eltern abgeklärt. Ihre Mutter lässt sie auch seit 3 Monaten nicht mehr zu mir, was widerrum die Jobsuche einschränkt. Natürlich könnte man mit dem Jugendamt reden, das möchte sie aber nicht.
Gibt es einen Weg wie sie doch zu mir kann oder ist es überhaupt korrekt, dass sie nicht ausziehen darf obwohl sie 18 ist?
Ich danke euch schonmal vielmals im Voraus
4 Antworten
wenn sie 18 ist kann sie hinziehen wo sie will. sie wird sich einen job suchen müssen, um sich unterhalten zu können bei dir. ihre mutter ist ihr nicht unterhaltspflichtig, wenn sie nicht in schule oder ausbildung ist.
Wie habt ihr euch denn in der Vergangenheit getroffen? Die Entfernung ist ja sehr weit.
Hat deine Freundin denn einen Schulabschluß oder muss sie den auch noch nachholen?
Dann kann sie ja zu euch ziehen, wenn deine Eltern das wirklich für eine längere Zeit wollen. Es ist ja schon anstrengend, wenn eine weitere Person einzieht.
Deine Freundin braucht ja auch Geld, da sie ja schon neue Klamotten, ausgehen etc.
Mit 18 ist sie volljährig und kann ihren Wohnort selbst bestimmen. Für die Unterhaltsansprüche gegenüber ihrer Mutter wird sie aber das Jugendamt brauchen. Besser wären entweder weiter Schule oder eben Ausbildung.
ohne schule und ausbildung gibts keine unterhaltsansprüche und mutti kann ans kinderzimmer verweisen
Das Ausziehen mit 18 kann ihr niemand verbieten, solange sie keine staatlichen Leistungen (ALG II) braucht.
Unterhalt könnte Deine Freundin einklagen, Kindergeld kann sie auf sich übertragen lassen.
Auch ihr Vater müsste zahlen.
unterhalt steht ihr nicht zu, da ist nichts einzuklagen. kindergeld ist abhängig davon ob kind ausbildungssuchend gemeldet ist.
Sie bekommt in einer Woche ihr Zeugnis und hat die Mittlere Reife. Wir haben auch schon nach Ausbildungsplätzen geschaut und wissen, dass sie nächstes Jahr einen Schulplatz + Ausbildungsstätte zur Kinderpflegerin haben wird. Davor war ihre Mutter noch so kulant und wir durften uns treffen, meist dann mit dem Zug