Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahreugbrief) nicht unkenntlich gemacht?
Hallo ich habe im angefügten Bild zwei Fahrzeugbriefe oben ist der alte Brief vom Vorbesitzer meines jetzigen Fahrzeugs der wahrscheinlich nach der Abmeldung unkenntlich gemacht wurde und unten ist der alte Fahrzeugbrief von einem alten Auto meiner Großeltern.
Jetzt frage ich mich aber, warum der Brief von meinen Großeltern nicht unkenntlich gemacht wurde? Wird das nur bei einer An- und Abmeldung gemacht? Weil bei einem Verkauf wird doch normalerweise der alte oder aktuelle Fahrzeugbrief mitgegeben oder?
Weiß vielleicht einer von euch wie das gehen kann?
3 Antworten
Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der alte Fahrzeugbrief wird nach einer Außerbetriebsetzung (Abmeldung) des Fahrzeuges grundsätzlich nicht mit dem Stempel Ungültig versehen. Beim oberen Bild wurde vermutlich eine neue Zulassungsbeschenigung Teil II wurde aufgrund einer Wiederzulassung bzw. Umschreibung auf einen anderen Halter ausgestellt. Allerdings wurde die Ecke des Fahrzeugbriefes auch abgeschnitten, wenn das Fahrzeug verschrottet wurde und ein Verwertungsnachweis der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt wurde.
Früher wurde der Fahrzeugschein bei einer Abmeldung des Fahrzeuges eingezogen. Seit einigen Jahren wird auch der Fahrzeugschein nach der Abmeldung wieder ausgehändigt. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind unter anderem bei einer Wiederzulassung der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen.
Die VIN ist doch bei beiden unkenntlich gemacht....
Warum auch immer 🤷
Damit hast du aber den Brief unzulässig verändert. Was sollte denn deiner Meinung nach bei der Abmeldung unkenntlich gemacht werden?
Weil ein neuer Brief ausgestellt wurde. Wahrscheinlich war der voll.
Du meinst du ungültig Stempel?
Der Stempel kommt drauf, wenn ein neuer Brief ausgestellt wird.
Damit wird der alte Brief offiziell als ungültig gekennzeichnet.
Das habe ich gemacht damit keiner auf dumme Gedanken kommt 🤣