Zugewinnausgleich bei Finanzierung vor der Ehe ind die Ehe hinein?

2 Antworten

ALLES, was während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurde, wird geteilt.

Der Teil, der gemeinsam abbezahlt wurde geht durch 2. Allerdings : nach 3 Jahren ist der Anspruch verjährt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja natürlich hat er / sie Ansprüche.

Da das Haus heute mehr Wert ist als vor 2 Jahren gibt es ein Zugewinn. Davon steht ihr die Hälfte zu.

Im Grunde genommen müßt ihr Bilanz ziehen.

Vermögen seit Ehebeginn mit dem Vermögen von heute also Scheidung vergleichen.

Ist es höher muß dem Partner die Hälfte des Zugewinns ausgezahlt werden.

Dumm gelaufen, aber so ist das Gesetz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung