Zugelaufene Katze?

4 Antworten

Find ja schon mal lustig, dass das Ordnungsamt so fröhlich jedem hilft, Menschen ausfindig zu machen...

Die Katze hat sich dich als neues Zuhause ausgesucht...

...wenn du das partout nicht willst, gib das Tierchen als Fundtier ab ...

...auch wenn du damit denen den gleichen Schlonz auflastest wie du ihn selbst loswerden willst...

...und nicht mit "das die Katz von Lieschen Müller" - natürlich kannst du nicht einfach ander Leute Viecher nehmen und denen bringen...

...das kann nur der selber oder eben dessen Vormund...


mariaaria 
Fragesteller
 04.08.2023, 08:07

Danke für die Antwort, ich habe geschrieben, dass ich die Katze nicht aufnehmen kann, habe einen Hund, der versteht sich mit Katzen nicht und die Katze gehört jemandem.

Ich finde das ziemlich ungerecht was Sie da schreiben. Habe auch geschrieben, dass, der Vormund, trotz Aufforderung die Katze nicht abgeholt hat.

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myotis  04.08.2023, 08:26
@mariaaria

Ja und wie sollen wir den Vormund jetzt dazu bringen?

Ja natürlich ist das ungerecht, vor allem für die Katze...

Wenn du sie nicht behalten willst (oder kannst), hast du IMHO 3 Optionen:

  • Schmeiß sie raus
  • Gib sie als Fundtier im Tierheim ab
  • Vermittle sie selbst ab wen weiter der Katzen mag (im Idealfall mit Einverständnis des Vormunds - so wie du den Fall schilderst wird der aber auch hinterher nicht gerannt kommen...)

Nur zur Sicherheit: ich sag nicht dass du was davon tun sollst - es sind nur die Optionen die ich sehe...

...ich möchte/wollte dich nicht treffen oder so, denke nur dass man es realistisch so sehen muss...

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myotis  04.08.2023, 08:28
@myotis

Übrigens glaub ich dir Katz hat's bei euch immer noch besser als bei der Dame oder dem Vormund - sonst wäre sie nicht zu dir gekommen... ;o)

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Wir haben das gleiche Problem wie in Ihrer Frage. Bei uns ist es Wohnungswechsel, Halter ist bekannt jedoch interessiert dieser sich nicht für die Katze. Kein Futter, keine Entwurmung nichts. Sie wird sich selbst überlassen. Sie macht dauerhaft Lärm weil diese ständig in den Wohnraum will was wegen Katzenhaarallergie nicht geht. Ordnungsamt kann nichts machen, wobei bei Lärmbelästigung diese zuständig sind und Veterinärem pocht auf § 2 TierSchG Abs. 2 und ignoriert mehrfach auf den Abs.1 Sie würde gerne lieber aus der Natur essen, war aber nicht einmal Vorort. Testweise gefütterte ergab was anderes, auch das beteiligen des Halters ( Test ) drohte dieser eine Unterlassungsklage einzureichen wenn die krank werden würde ( von Futter statt Ratte ). Belegte mir das liebe gute Geld. Auch mein Verdacht § 3 TierSchG Abs. 3 wurde bis jetzt ignoriert. Div. Bilder und Video der Missstände man könne es mal vortragen meine Lösungen. Vortragen, statt per Anordnung. Bin schon am überlegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde und gegebenenfalls Strafanzeige zu stellen § 13 StGB Begehen durch Unterlassen besonders bei diesen Temperaturen. Auch gegen den Halter vorzugehen § 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch und § 862 BGB Anspruch wegen Besitzstörung etc. Traurig das von Behörden nicht reagiert wird und das Tier in Wind und Wetter draußen sitzt und man sich so entledigen kann. Halter macht sich Sorgen, wäre froh die Katze wäre daheim. Fragt jedoch nicht einmal nach ihr oder Versorgt diese. Veterinäramt glaub dieses, beharrt auf Revier, wobei auch da das Revier nicht von A bis B ist sondern still und weg dieses Objekt und dort auch rein will. Fazit: man müsste diese ein zweites mal umgewöhnen was Halter nicht will zweck anderer Tiere und Veterinäramt wieder nur auf § 2 TierSchG Abs. 2 pocht. Anscheinend ist Freigang ohne Wiederkehr an erster Stelle und gerechtfertigt schnupfen, Mäuse, Gartenstuhl als Schallplatz in Wind und Wetter etc. natürlich. Kann auch nur noch die Augen verdrehen.

Was wurden den aus Ihren Fall mit der Katze?

Woher ich das weiß:Recherche

Erstmal toll, dass du dich kümmerst!

Statt die Katzenhilfe und das Veterinäramt nur anzuschreiben, könntest du sie mal anrufen. Das klappt vielleicht besser.

Ansonsten fällt mir noch ein, dich bei der Polizei zu melden (nicht über den Notruf!) und nachzufragen, ob es andere Möglichkeiten gibt. Beispielsweise, ob die den Besitzer dazu bringen können, die Kopie seines Ausweises für die Unterbringung im Tierheim zur Verfügung zu stellen. Selbst wenn die nichts machen können, weil nicht zuständig, können sie sich vielleicht beraten.

Geh ins Tierheim und sag sie ist dir zugelaufen. Und dass du sie nicht behalten kannst. Dann nehmen sie dir die Katze ab.


horribiledictu  04.08.2023, 06:24
Tierheim nimmt die Katze ohne Kopie des Ausweises der Besitzerin nicht auf.

(komische Tierheime haben die in Deutschland...)

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mariaaria 
Fragesteller
 04.08.2023, 06:35
@horribiledictu

Wei der kater eine Besitzerin hat, deswegen kann keine ander Person ohne deren zustimmung die katze nicht abgeben.

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horribiledictu  04.08.2023, 06:36
@mariaaria

wenn die Dame dement ist, hat sie einen rechtlichen Vertreter.

Übrigens: Tiere zählen als Sachen. bei einer Fundsache kannst du nötige (vernünftige! Futter bei einem Tier ist vernünftig) Investitionen zur Werterhaltung dem Eigentümer in Rechnung stellen. bei der katze sind dies Futter- udn Unterbringungskosten. schick den Angehörigen eine Rechnung!

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mariaaria 
Fragesteller
 04.08.2023, 07:00
@horribiledictu

Die Familie aufgefordert vom Ordnungsamt hat die Katze nicht abgeholt, liebe Leute, habe doch alles geschrieben

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horribiledictu  04.08.2023, 07:18
@mariaaria

ja, eben. sie haben sich aber um ihr Eigentum zu kümmern, zumindest indem sie die Aufbewahrungskosten tragen.

du kannst ja auch nicht einfach zB dein Auto irgend wo hinstellen und sagen: geht mich nix mehr an! was glaubst du, wie schnell du als Eigentümer da diverse Rechnungen kriegst...

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