Zu spät abgemeldet bei Auszug ins Ausland - wie abmelden?
Hallo.
Ich habe ein, zwei Einträge zu dieser Frage gesehen, aber noch nichts was meine Frage wirklich beantwortet hat.
Eine kurze Erklärung meiner Situation: Ich bin vor zwei Jahren zu meinem Mann nach Korea gezogen. Ich habe mich damals nicht abgemeldet, nur meine Krankenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung geändert. Warum ich es damals nicht gemacht habe? Nicht daran gedacht, andere Sachen waren wichtiger, Faulheit, was auch immer. Ich hätte es besser wissen müssen.
Auf jeden Fall sollte ich das jetzt auf jeden Fall nachholen aber ich will natürlich möglichst keine Strafe zahlen.
Ich sitze jetzt gerade vor dem Formular, dass man online ausfüllen kann. Kann ich einfach ein späteres Datum für meinen Auszug angeben? Wie genau guckt die Behörde auf so etwas, beziehungsweise wie streng sind sie damit eurer Erfahrung nach?
Vielen Dank!!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/C11H15NO2/1685976413656_nmmslarge__619_1037_1131_1131_56bb43beb9e2285f410f43158e52488b.jpg?v=1685976414000)
Meiner Erfahrung nach interessiert es die Behörden nicht, solang man keine offenen Strafverfahren (oder Schulden o.ä) am Hals hat, nach so viel Zeit würde ich mich nicht mehr abmelden 😅
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vielen Dank! Ich wollte es eigentlich auch sein lassen, aber monatlich weiterhin für die Krankenkasse zahlen ist aber irgendwo auch nicht so das Wahre und soviel ich weiß kann man die nur - ohne später was nachzahlen zu müssen - abmelden wenn man seinen Wohnsitz auch abmeldet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich hatte mich vor 20 Jahren per Fax abgemeldet. Die Krankenkasse hat bei der Kuendigung weder nach einer Abmeldung, noch nach einem Grund gefragt.Solange du beim Einwohnermeldeamt nicht abgemeldet bist, giltst du als unbekannt verzogen, Danch dann als ins Ausland verzogen. Ob du Schulden hast oder nicht, interessiert auf der Behoerde niemanden.
Abmelden solltest du dich aber auf jeden Fall, und die Abmeldebestaetigung zur Hand haben. Diese wird von der deutschen Botschaft verlangt, wenn du einen neuen RP beantragst. Auch wenn du spaeter mal Rente beantragen solltest, macht es einen grossen Unterschied, ob du in DE abgemeldet bist oder nicht.