Zoll Paket nicht abgeholt und zurückgeschickt

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Hallo

Du kannst leider nichts / nicht viel tun. Meines Erachtens stehen die Chancen (und das Recht) auf eine Rückerstattung eher schlecht.

Der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt und Dir das Paket zugeschickt. Das Du nicht da warst, das Paket nicht rechtzeitig abholen konntest und der dt. Zoll das Paket zurück geschickt hat nicht sein Problem / seine Schuld.

Auch der dt. Zoll kann nichts dafür.

Daher sollte man (besonders) bei längeren Urlaub, eine Vertrauensperson (sofern) möglich) beauftragen sich um die Post zu kümmern. Denn auch z.b. bei Rechnungen gerät man in Verzug , wenn man nicht rechtzeitig /innerhalb der Zahlungfrist zahlt. Urlaub unterbricht diese nicht.

Anne