Zeugnisnoten nachträglich verschlechtern? (von 4 auf 1)

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist klar, dass hier ein Tippfehler vorliegt.

Er wird spätestens beim nächsten Zeugnis auffliegen, weil man beim Intippen in das Notenprogramm erkennt, ob ein Notensprung (mehr als eine Note besser oder schlechter) vorliegt.

Wenn man davon ausgeht, dass du zum Endzeugnis wohl kaum eine 2 bekommen wirst, würde deine Endnote im Sommer also auf jeden Fall rot markiert werden vom Programm. Und spätestens da wird dein Mathelehhrer, der dich ja kennt, stutzig werden. Und auch dann kann man dich noch auffordern, dass du dein (altes) Zeugnis abgibst, damit es korrigiert wird.

Ich denke, dass auch du dich darauf berufen kannst, den Fehler nicht bemerkt zu haben, sodass du von Seiten der Schule keinen Ärger bekommen wirst.

Die Frage ist, wie dein (zukünftiger) Arbeitgeber reagiert, wenn du ihm im Sommer beichten musst, dass dein Zeugnis in Wahrheit schlechter ist. Denn das müsstest du, sobald das korrigierte Zeugnis erhalten hast, weil die Voraussetzungen, unter denen er dich eingestellt hat, nicht mehr gegeben sind.

  • Du kannst natürlich hoffen, dass es niemand merkt. Wenn es jemand merkt, wäre es allerdings ein Kündigungsgrund.
  • Du kannst hoffen, dass dein zukünftiger Arbeitgeber dich trotzdem einstellt, wenn du es beichtest. Aber das wirft ein schlechtes Licht auf dich, denn die Story, dass du die 1 nicht bemerkt hättest, würdest du dir nicht einmal selber glauben. :)
  • Es ist wahrscheinlich, dass du auch dein Abschlusszeugnis beim Arbeitgeber vorlegen musst. Und spätestens da wäre ein Notensprung von 1 auf (z.B.) 4 schon sehr auffällig und du müsstest dir eine gute Erklärung einfallen lassen.

KNIFFLIGE FRAGE: Als ich so alt war wie du, war ich risikofreudiger und hätte sicherlich gezockt. Heute bin ich nicht mehr so risikofreudig und würde dir eher dazu raten, ehrlich zu bleiben und das Zeugnis zur Korrektur abzugeben. Vielleicht hast du einen Bonus, wenn du beim Bewerbungsgespräch diese Geschichte "zufällig" erwähnst; denn sie ist zu unglaubwürdig, als dass du sie dir ausgedacht hättest, und Ehrlichkeit ist eine Tugend, die Arbeitgeber schätzen.

LG

MCX


Miraculix84  09.02.2014, 15:57

Nachtrag:

Nein, Urkundenfäschung nicht, weil du die Urkunde ja nicht selber ausgestellt hast.

Aber sobald du das korrigierte Zeugnis hast (spätestens im Sommer), müsstest du deinen Arbeitgeber davon unterrichten. Andernfalls wäre der Tatbestand des Betruges erfüllt:

"Wer in der Absicht, sich [...] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält...." (§263, Abs. 1, StGB).

Wahrscheinlich liegt dieser Tatbestand auch schon jetzt vor, weil man dir vor Gericht nicht glauben würde, dass du die 1 "übersehen" hast.

Das wäre ein Kündigungsgrund, wenn es auffliegt.

LG

MCX

0

Hallo bvbfan23, es scheint sich einfach um einen Irrtum zu handeln, der z.B. entstehen kann, wenn der Lehrer bei Schreiben in die falsche Spalte gerät. Das Zeugnis kann von der Schule eingezogen und neu ausgestellt werden.

Wenn du nichts sagst und es kommt nichts heraus, hast du zunächst ein gutes Geschäft gemacht - aber ehrlich ist es nicht. Spätestens mit dem nächsten Zeugnis wird das dem Lehrer auffallen, da er beim Zeugnisschreiben auch darauf achtet, dass keine Zensurensprünge zum letzten Zeugnis entstehen. Zensurensprünge müssen nämlich in der Zeugniskonferenz vorgetragen und begründet werden.

Vorschlag: Du fühlst vorsichtig vor und fragst den Lehrer, wie er bei der Note in einer Arbeit reagieren würde, wenn du einen Fehler feststellst, den der Lehrer selbst nicht gefunden hatte.

Die günstigste Lösung für dich, bei der dann auch das Zeugnis wieder gültig wäre, ergäbe sich, wenn der Lehrer das Zeugnis neu ausstellt, dir aber aufgrund deiner hervorragenden Kontrollleistung ein befriedigend im Zeugnis gibt. (Zuständig für die Note ist der Lehrer, nicht der Schulleiter und nicht die Konferenz.) Mehr ist wohl nicht drin.


Nadelwald75  09.02.2014, 15:00

Stichwort "Bewerbung": Du legst zunächst das Halbjahreszeugnis bei der Bewerbung vor, reichst aber vor der Einstellung dein Abschlusszeugnis nach. Wenn dann Unterschiede bestehen, kannst du begründen, wie du willst: Der Betrieb schätzt dich als Bewerber ein, mit dem irgendetwas nicht stimmt, und dann bist du möglicherweise die Stelle wieder los.

0
bvbfan23 
Beitragsersteller
 09.02.2014, 15:06
@Nadelwald75

Erstmal danke für deine Antwort. Da magst du vielleicht Recht haben, aber wie ich schon unter der Antwort von garibaldidana geschrieben habe, bin ich durchaus in der Lage in Mathe eine 2 zu bekommen. Ich bin halt schon ziemlich faul.

Gruß

0
Nadelwald75  09.02.2014, 15:24
@bvbfan23

Du hast also schon eine Reihe an Argumenten und Möglichkeiten. Du musst natürlich selbst entscheiden, was du draus machst.

0

Natürlich kann das nachträglich noch geändert werden, denn die eingetragene Note ist ja offensichtlich falsch. Ich weiß nicht, ob das dein Abschlusszeugnis ist, aber macht das nachher beim Arbeitgeber nicht auch einen falschen Eindruck, wenn du dich jetzt mit Mathe sehr gut bewirbst und dann als Abschlusszeugnis ne 4 oder gar 5 vorlegst?

Nützt dir leider nichts,da das ja erst das Zwischenzeugnis ist und beim Endzeugnis der Fehler sicher nicht nochmal passiert.

Ärger bekommst du dewswegen nicht, war ja nicht deine Schuld. Aber glaub mir es wird irgendwan jemand merken und dann wird es geändert werden. Das kann sogar in 30 Jahren noch geändert werden also mach dir keine Hoffnungen.


bvbfan23 
Beitragsersteller
 09.02.2014, 14:48

Ja, aber was interessiert es mich in 30 Jahren? Wenn ich mich damit jetzt bewerbe und eine Ausbildung bekomme, dann ist das doch keine Urkundenfälschung oder?

0
Miraculix84  09.02.2014, 15:56
@bvbfan23

Nein, Urkundenfäschung nicht, weil du die Urkunde ja nicht selber ausgestellt hast.

Aber sobald du das korrigierte Zeugnis hast (spätestens im Sommer), müsstest du deinen Arbeitgeber davon unterrichten. Andernfalls wäre der Tatbestand des Betruges erfüllt:

"Wer in der Absicht, sich [...] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält...." (§263, Abs. 1, StGB).

Wahrscheinlich liegt dieser Tatbestand auch schon jetzt vor, weil man dir vor Gericht nicht glauben würde, dass du die 1 "übersehen" hast.

Das wäre ein Kündigungsgrund, wenn es auffliegt.

LG

MCX

0
Flori931693  09.02.2014, 17:04
@Miraculix84

Wenn es ganz blöd läuft, schaffst du nur wegen der bessern Note die Klasse, und das kann dir in 30 Jahren durchaus das Genick brechen.

0