Zeitwert oder Neuwert bei Sachbeschädigung ohne versicherung?

2 Antworten

Sie muss den Schaden ersezen . zum Beispiel so einen gebraucht besorgen außer du willst lieber das geld dann darfst du auch das geld lieber nehmen

wenn sie aber kein geld hat was willst du dann machen 🤷 warte bis sie geld hat oder vielleicht wird sie bestraft, das ist noch besser wenn du so dein geld bekommst

Und wenn du nicht beweisen kannst dass sie das gemacht hat, dann war es das, sonst könnte ja jeder kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erik97303 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 21:19

Danke. Nur war meine Frage ob sie mir den Kaufpreis oder den Wiederbeschaffungswert ersetzen muss :)

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Erik97303 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 21:23
@RobertLiebling

Zeitwert? Also neu kostet der TV immernoch etwas 1000€. Also ist es egal dass ich ihn während eines limitierten Angebots gekauft habe?

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Rechtswegen  20.07.2024, 21:39
@Erik97303

ich finde nicht Zeitwert. wenn du den gebraucht in ähnlichem Zustand findest und der ist teurer als das, was eine Versicherung meint, dass es der Zeitwert wäre – was auch immer das sein soll –, bekommst du den höheren Wert. aber vielleicht ist es auch egal we man das nennt, manche sagen vlt Zeitwert manche Wiederbeschaffungswert, aber von der Sache her

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RobertLiebling  20.07.2024, 21:39
@Erik97303

Zeitwert = Neuwert abzüglich Abnutzung (Alter)

§§ 823 (1), 249 (1) BGB

Du hast also bei weitem keinen Anspruch auf den Neu- oder Wiederbeschaffungswert.

Zumal bei der Anspruchsgegnerin in deinem Fall sowieso nichts zu holen srin dürfte - egal welchen Wert man jetzt ansetzt.

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Rechtswegen  20.07.2024, 21:40
@RobertLiebling

Da steht doch der muss den Zustand wiederherstellen der ohne die Beschädigung bestehen würde, oder den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen=

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RobertLiebling  20.07.2024, 21:43
@Rechtswegen

Ja eben. Ohne die Beschädigung hätte er z.B. einen 3 Jahre alten Fernseher.

Keinen nagelneuen.

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Rechtswegen  20.07.2024, 21:44
@RobertLiebling

genau, um einen neuen 3 Jahr alten zu bekommen braucht er so viel Geld wie ein neuer 3 Jahre alter gebrauchter kostet, das wäre doch der Wiederbeschaffungswert, nicht Neuwert minus Abnutzung?

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Meiner Meinung nach muß sie den Zeitwert zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.