Zeitwert oder Neuwert bei Sachbeschädigung ohne versicherung?
Hallo Leute,
meine Freundin hat mich während eines heftigen Streits mehrfach in meinen großen Fehrnseher gestoßen, worauf dieser nun kaputt ist. An sich ist die UVP bei 1000€, jedoch habe ich ihn bei Otto während eines limitierten Angebots für etwa die Hälfte gekauft. Ich habe auch Anzeige erstattet, muss meine Freundin mir den Kaufpreis oder den aktuellen Wiederbeschaffungswert erstatten? Sie hat keine Haftpflichtversicherung und bezieht zz Bürgergeld
Außerdem behauptet sie dass sie nicht schuld sei, wenn ich von ihrem stoßen und schlagen umgefallen bin in meinen TV und ich selber schuld sei an dessen Schade xD aber das ist ja unsinn
2 Antworten
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Sie muss den Schaden ersezen . zum Beispiel so einen gebraucht besorgen außer du willst lieber das geld dann darfst du auch das geld lieber nehmen
wenn sie aber kein geld hat was willst du dann machen 🤷 warte bis sie geld hat oder vielleicht wird sie bestraft, das ist noch besser wenn du so dein geld bekommst
Und wenn du nicht beweisen kannst dass sie das gemacht hat, dann war es das, sonst könnte ja jeder kommen.
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Zeitwert? Also neu kostet der TV immernoch etwas 1000€. Also ist es egal dass ich ihn während eines limitierten Angebots gekauft habe?
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ich finde nicht Zeitwert. wenn du den gebraucht in ähnlichem Zustand findest und der ist teurer als das, was eine Versicherung meint, dass es der Zeitwert wäre – was auch immer das sein soll –, bekommst du den höheren Wert. aber vielleicht ist es auch egal we man das nennt, manche sagen vlt Zeitwert manche Wiederbeschaffungswert, aber von der Sache her
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Zeitwert = Neuwert abzüglich Abnutzung (Alter)
§§ 823 (1), 249 (1) BGB
Du hast also bei weitem keinen Anspruch auf den Neu- oder Wiederbeschaffungswert.
Zumal bei der Anspruchsgegnerin in deinem Fall sowieso nichts zu holen srin dürfte - egal welchen Wert man jetzt ansetzt.
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Da steht doch der muss den Zustand wiederherstellen der ohne die Beschädigung bestehen würde, oder den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen=
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Ja eben. Ohne die Beschädigung hätte er z.B. einen 3 Jahre alten Fernseher.
Keinen nagelneuen.
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genau, um einen neuen 3 Jahr alten zu bekommen braucht er so viel Geld wie ein neuer 3 Jahre alter gebrauchter kostet, das wäre doch der Wiederbeschaffungswert, nicht Neuwert minus Abnutzung?
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Meiner Meinung nach muß sie den Zeitwert zahlen.
Danke. Nur war meine Frage ob sie mir den Kaufpreis oder den Wiederbeschaffungswert ersetzen muss :)