Zeitumstellung um 02:00 Uhr - wann muss ich anfangen, wenn mein Arbeitsbeginn normal um 02:00 Uhr ist?
Hallo,
ich muss sonntags normal immer nachts um 02:00 Uhr zu arbeiten anfangen. Und morgen, am Sonntag den 26.03.2017 um 02:00 Uhr, ist ja Zeitumstellung.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das jetzt zeitlich genau ist, weil Zeitumstellung und Arbeitsbeginn ja zur gleichen Zeit sind.
Angenommen ich gehe auf Arbeit und bin um 01:50 Uhr (noch nicht umgestellte Zeit) an meinem Arbeitsort. Dann habe ich noch 10 Minuten bis zum Arbeitsbeginn und logischerweise 10 Minuten bis zur Zeitumstellung.
Dann schaltet die Uhr von 01:59 Uhr auf eigentlich 02:00 Uhr, aber da ja Zeitumstellung ist, schaltet sie gleich auf 03:00 Uhr.
Bin ich dann 1 h zu spät dran oder pünktlich zur Arbeit gekommen?
Sorry für die Frage, aber das bringt mich ein bisschen durcheinander.
5 Antworten
Du fängst ganz normal, um 2.00 Uhr an....du sparst eine Stunde, und hast Glück. Das ist doch nicht so schwer.....
Wenn du Glück hast, musst du eine Stunde weniger arbeiten. Würde dies aber mal mit dem Arbeitgeber besprechen.
Um 01:59:59 wird auf 03:00:00 Uhr vor/umgestellt. Dein Arbeitsbeginn ist damit an diesem Tag um 3 Uhr.
Die eine fehlende Stunde musst du nicht nachholen, das ist längs richterlich geklärt. Umgekehrt, wenn die Uhren zurückgestellt werden, hast du aber Pech und musst eine Stunden länger arbeiten ohne einen Cent mehr.
Die Zeitumstellung ist schließlich schon bald 40 Jahre her und daher haben sich längs Gerichte damit befasst.
Du musst natürlich schon um 1 Uhr anfangen, sonst wirst du ja mit deiner Arbeit nicht fertig.
Und im Herbst darfst du dann um 3 Uhr kommen, damit du nicht 1 Stunde Däumchen drehen musst.
Nä, Quatsch, ich weiß es nicht. Das muss aber in einer Betriebsvereinbarung stehen, denke ich.
Du wirst pünktlich gewesen sein.
Was besprechen, wenn es längs richterlich geklärt ist.