Zeitfirma hat nächste Woche keinen Einsatz muss ich unbezahlten Urlaub nehmen?

3 Antworten

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Also 1. sind nicht alle Zeitarbeitersfirmen Verbrecher. Schwarze Schafe gibt es wohl in jeder Branche. Prinzipiell kommt es ein bisschen drauf an, zumindest zur Zeit. Im Falle von angemeldeter Kurzarbeit, entfällt zur Zeit, befristet bis zum 31.12.2021, der Anspruch auf Lohnzahlung während einsatzfreier Zeiten. Besteht in deinem Unternehmen keine Kurzarbeit, bleibt dein Anspruch auf Lohnzahlung während einsatzfreier Zeiten unberührt. Einen Antrag auf unbezahlten Urlaub solltest du nie unterschreiben und eigentlich sollten die Firmen dir sowas gar nicht mehr vorlegen. Das ist ein ziemlich unseriöses vorgehen, dass ich persönlich so noch nicht erlebt habe. Dies kann bei einer Prüfung durch die BA übrigens zu bösen Strafen führen, kannst du deiner Zeitarbeitsfirma ja mal mitteilen.


Micha30 
Beitragsersteller
 06.03.2021, 12:36

Übrigens habe den Antrag auf unbezahlten Urlaub Grad eben erhalten,. Ich habe das am Mittwoch sogar selbst vorgeschlagen,da ich mich zu den Zeitpunkt nicht auskante, Auf jeden Fall steht bei mir im Vertrag auch drin,das weiter gezahlt werden muss, falls keine Arbeit gibt,. Da ich am Montag da erst angefangen habe,. Bestimmt werden die sich an meine Stunden vergreifen,so das ich in Minus bin, so das ich welche sammeln muss

shakur1988  06.11.2023, 18:59
@Micha30

Natürlich hier gilt eben nun mal der Grundsatz ohne Arbeit nun mal keinerlei lohn, ergo somit wirst du dann eben Minusstunden aufbauen oder eben Urlaub nehmen müssen, wenn kein Anspruch besteht läuft es eben auf unbezahlten Urlaub hinaus oder eben die Minusstunden die du dann irgendwann wieder reinarbeiten musst punkt

Nein du musst keinen Urlaub nehmen. Die Zeitarbeitsfirma muss dir Lohn zahlen! Egal ob du grade irgendwo beschäftigt bist, oder nicht


Micha30 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 22:43

OK, hab's mir schon gedacht, die kommen mir gleich mit unbezahlten Urlaub, alles Verbrecher diese Zeitfirmen

Willkommen in der Realität, insofern du noch urlsubsanspruch hast ist dieser eben einfach zu nehmen wenn die Einsatzfirma aufgrund der Auftragslage nicht dort beschäftigen kann respektive deine ZA keinen anderweitigen Einsatz für diese dauer auf die schnelle für dich hatt

Die's ist auch in jeder anderen Firma der reguläre Fall ob ZA oder nicht spielt hier erstmal keinerlei rolle..!

Dass Leben ist eben nun mal kein Wunschkonzert, alles gute