Zeitarbeit kündigen aber wie und wann?

3 Antworten

  • falls Probezeit, 14 Tage Kündigungsfrist
  • falls Probezeit vorbei, im Vertrag nachschauen, welche Kündigungsfrist du hast
  • Aufhebungsvertrag (im Prinzip von heute auf morgen möglich), du hast aber kein Recht darauf, dein AG muss darauf nicht eingehen, dann bleibt nur die fristgerechte Kündigung
  • vorher neuen Job suchen (Agentur der Arbeit bis 3 Monate Sperrzeit)

GeTleiN 
Beitragsersteller
 11.09.2019, 17:06

Laut Vertrag kann ich innerhalb eines Tages kündigen (Paragraph 9.3 MTV BAP). Reicht da ein Anruf oder eine email oder muss man das schriftlich angehen? Ich würde gerne so früh wie möglich aufhören...

Topses  11.09.2019, 17:12
@GeTleiN

1 Tag Kündigungsfrist? Nun gut, wenn es so drinsteht. Nein, Anruf, eMail etc reicht nicht. Eine Kündigung muss in Schriftform, also auf Papier und unterschrieben sein.

Wenn du dich in einer Probezeit befindest kannst auch du das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

Ansonsten gilt die Frist die im Vertrag festgelegt ist was in der Regel 4 Wochen sein sollten.

Wenn es wirklich garnicht geht sprich mit deinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag, dann einigt ihr euch im Prinzip das ganze früher zu beenden.

Du solltest zuerst eine neue Arbeitsstelle haben, bevor Du kündigst. (die vertragliche Kündigungszeit einhalten)